Hallo @Wilke21337, Kanzlei-Rechnungswesen ist eine prozessorientierte Lösung, mit der alle Tätigkeiten von der Finanzbuchführung bis zum Jahresabschluss abgewickelt werden können. Eine Abgrenzung der Tätigkeiten im Rahmen der laufenden Buchhaltung und der Erstellung des Jahresabschlusses durch den Steuerberater erfolgt programmtechnisch durch die Unterscheidung in zwei verschiedene Stapel. Dem FIBU- und dem Jahresabschluss-Stapel. Für die Ermittlung der Gegenstandswerte nach §33 und §35 gemäß der aktuellen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) werden jeweils die entsprechend gekennzeichneten Stapel berücksichtigt. Buchungen, welche Sie in den Gegenstandswerten Buchführung berücksichtigt haben möchte, müssen in einen FIBU-Stapel gebucht werden. Buchungen, die darüber hinaus für die Gegenstandswerte Jahresabschluss berücksichtigt werden sollen, müssen in den Stapel Abschlussbuchungen (Buchungstyp JA) gebucht werden. Als Anwender können Sie so über Ihr Buchungsverhalten steuern, wie die gebuchten Sachverhalte bei den Gegenstandswerten berücksichtigt werden sollen. Freundliche Grüße Katharina Schönweiß | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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