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Änderung der Bankverbindung sperren oder auf 4-Augenprinzip setzten möglich?

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letzte Antwort am 27.03.2025 08:54:52 von Katharina_Schoenweiss
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Controller
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Hallo zusammen, die Zahlungsfreigabe erfolgt im 4-Augenprinzip, aber wie kann man verhindern dass im Vorfeld ev. in den Stammdaten die IBAN abgeändert wird? Gibt es da in DATEV eine Möglichkeit hier ein 4-Augenprinzip einzuführen oder die Änderungsmöglichkeit zu sperren?

 

Vielen Dank und viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Controller,


es gib die Möglichkeit in der Rechteverwaltung das Anlegen und Bearbeiten zu Kreditoren- oder Debitorenstammdaten zu sperren.


Weg im Rechtestrukturbaum der Rechteverwaltung für Kreditorenstammdaten:

  • PC-Anwendungen | Programme | Rechnungswesensysteme | Unterprogramme | Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen | Menü Rechnungswesen | Menüpunkte Finanzbuchführung | Stammdaten | Kreditoren | Kreditorenstammdaten | Kreditorenstammdaten anlegen/bearbeiten.

 

Freundliche Grüße
Katharina Schönweiß | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG

Controller
Einsteiger
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Danke für die Rückmeldung. Kann man hier nur das Thema IBAN_Sperrung setzten? Es geht darum, dass man im IKS das Thema falsche Überweisung etwas reduzieren kann um bewusste Änderungen und Rückänderung verhindern kann.

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Controller,

 

in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen können keine einzelnen Bankverbindungen für die Bearbeitung gesperrt werden.
Wenn ein Ändern von Bankverbindungen in den Kreditorenstammdaten unterbunden werden soll, dann kann dies nur mit einer Sperre unter "Kreditorenstammdaten anlegen/bearbeiten" ermöglicht werden.

 

Freundliche Grüße
Katharina Schönweiß | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG

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letzte Antwort am 27.03.2025 08:54:52 von Katharina_Schoenweiss
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