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Elektronischer Bescheidabgleich

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letzte Antwort am 30.07.2024 22:37:41 von Usus
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Christina0903
Einsteiger
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Hallo, wir führen den elektronischen Bescheidabgleich ein. Die Erklärungen werden elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, zu diesem Zeitpunkt war das KontrollkästchenÜbertragung der Bescheiddaten vom Finanzamt im Hauptformular des Steuerprogramms oft nicht gesetzt. Meist aber der Standardwert dieses Feldes für Neuanlagen im Menü Extras | Einstellungen | Elektronische Datenübermittlung 

jetzt kommen die digitalen Bescheide aber die abgleichinformation ist nicht da. Kann ich das nachträglich irgendwie einstellen und die Abgleichsdaten noch abrufen, oder muss ich tatsächlich die nächste Steuerklärung abwarten und den Haken im Mantelbogen setzen, damit ich wenigstens nächstes Jahr Abgleichsdaten bekommen?

Usus
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
960 Mal angesehen

Meiner Ansicht nach, geht das nicht nachträglich. Sie können aber hilfsweise die Abgleichdaten aus der Steuererklärung an Post, Fristen und Bescheide übergeben und den Bescheidabgleich manuell vornehmen. 

Diese Daten können dann auch mit dem Posteingang verbunden werden. 

Das funktioniert auch aus KSt, wo es ja immer noch keine elektronischen Daten von der Finanzverwaltung gibt.

Nicht vergessen die Konfiguration in PFB zum Posteingang für die entsprechenden Steuerarten und Jahre anzulegen.

 

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letzte Antwort am 30.07.2024 22:37:41 von Usus
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