Hallo Frau @Nicola_Teich im Rahmen der Freigabe von Steuererklärungen/eBilanz macht es für mich keinen Sinn, weitere Dokumente hochzuladen. Ich hatte die Hoffnung, dass mit dem Freigabeprozess eine digitale Unterschrift eingeführt wird, zumal die Umstellung der SmartLogins/Cards auf Personen längst vorgenommen wurde. Mit dem aktuellen Freigabeprozess könnte ich mir vom Mandanten ein OK abholen, wenn es darum geht, einfache Dokumente zu bestätigen. Zum Beispiel könnte ich In Spezialfällen die Belegnachreichung an das Finanzamt, den vorab ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in Spezialfällen den Entwurf eines Einspruchs, usw. freigeben lassen. Die FZO ersetzende Freigabe von Steuererklärungen/eBilanz finde ich jetzt sogar umständlicher, denn bisher erhielt ich von DATEV eine E-Mail mit Info, welche Freigabe erfolgt ist. So konnte ich auch schnell von unterwegs oder im Arbeitsstress dem Mandanten rückmelden, dass z. B. die Freigabe der E-Bilanz noch fehlt. (Anm.: Bei mir liegen die Daten der Steuer auf der Kanzleiberaternummer, während Rechnungswesen und damit E-Bilanz immer auf der mdt.BNR liegen.) Jetzt erhalte ich viele E-Mails ohne Überschrift der Freigabe. Ich muss nun auf die E-Mail klicken, um zu sehen, was freigegeben wurde. Bei mir wird alles digital abgelegt/archiviert. Bisher legte ich die DATEV E-Mail der Benachrichtigung über die FZO mit dem Ablage-Knigge direkt in der entsprechenden Steuer ab. Das ist jetzt, mangels Ausweises der Freigabe-Überschrift, nicht mehr möglich. Stattdessen muss ich nun, da MyDATEV Kommunikation kein Archiv ist, jede Freigabe und jede Antwort als PDF herunterladen. Zeitaufwand ohne Ende. Das Allerbeste kommt aber noch: Die erhoffte Möglichkeit, auch für Ehegatten die elektronische Freigabe zu nutzen, wird dadurch zu Nichte gemacht, dass ein Ehepartner für den anderen Ehepartner „stellvertretend“ die Freigabe erklären kann. … ohne Worte. Wenn schon keine digitale Unterschrift, dann wäre es doch naheliegend, dass mindestens hinter jeder Freigabe die PersonenID hinterlegt wird und niemand „stellvertretend“ die Freigabe erteilen kann. Die Idee, dass bereits in der Steuererklärung im Unterschriftsfeld die zu unterzeichnende PersonenID hinterlegt werden kann, brachte ich bereits vor Jahren bei DATEV ein.
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