Wir sind gerade dabei die Umstellung auf E-Rechnungen in Angriff zu nehmen, stehen aber vor Problemen betreffend der Thematik Leistungsdatum. Den Haken, welcher steuert ob das Leistungsdatum automatisch mit dem Rechnungsdatum gleichgesetzt werden soll, habe ich zwar gefunden, aber er hilft mir nur bedingt. Variante a) Haken ist gesetzt -> In jeder Rechnung, in welcher kein Leistungsdatum angegeben ist, geht DATEV davon aus, dass die Leistung am Tag der Rechnungsschreibung erfüllt wurde. Dies mag bei Steuererklärungen, Jahresabschlüssen etc. ok sein, bei Vorschussrechnungen (bspw. monatlicher Abschlag auf den im Folgejahr zu erstellenden Jahresabschluss) ist die Angabe aber falsch, und widerspricht sich mit einer manuellen Angabe in der Beschreibung der Rechnungsposition. - Eine Verwendung des Formulars Vorschuss löst zwar eine Bezeichnung der Rechnung aus, aber das Problem bleibt bestehen. Variante b) Haken ist nicht gesetzt -> Hier sind Vorschussrechnungen in Ordnung, da der erwartete Leistungszeitraum von uns in der Beschriftung zur Rechnungsposition angegeben wird. Dafür habe ich bei normalen Rechnungen (bspw. Einkommensteuer / Jahresabschluss) das Problem das mir ein Leistungsdatum fehlt, oder dieses immer händisch angegeben werden muss (Fehlerpotential). Welche Möglichkeit gibt es dieses Problem zu beheben, bzw. wie gehen andere mit dem Problem um? P.S. bisher haben wir bei den digitalen Rechnungen mit Rechnungsformular den Passus "Sofern nicht anders angegeben entspricht das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum" verwendet. Dies ist aber nicht mehr möglich. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, Karsten Moewes
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