Hallo zusammen, zum Thema Kassenführung habe ich drei Fragen. Es gibt nur die Unterscheidung zwischen einer offenen Ladenkasse und elektronischen Aufzeichnungssystemen. Eine offene Ladenkasse muss handschriftlich, ohne technische Hilfsmittel, geführt werden. Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen mit einer zertifizierten TSE gesichert werden. Um der Einzelaufzeichnungspflicht nachzukommen, erstellt ein Mandant alle Ausgangsrechnungen mit einem Fakturierungssystem. Daneben wird an Tagen mit Bargeschäften ein Kassenbuch auf Papier geführt, in welchem die Bareinnahmen geführt und Barausgaben einzeln festgehalten werden. Die Ausgangsrechnungen werden elektronisch, die Eingangsrechnungen zu den Barausgaben sowie das Kassenbuch, werden geordnet und nur in Papier aufbewahrt. Gilt das Fakturierungssystem, das keine Bargeldaufzeichnungen führen kann, als elektronisches Aufzeichnungssystem? Gilt das Fakturierungssystem bereits als technisches Hilfsmittel, das zur Verwerfung einer offenen Ladenkasse führt? Ergeben sich Änderungen, falls der Mandant in einer Bargeld intensiven Branche tätig ist oder nicht? Auf der FAQ-Seite des BMF heißt es: Das impliziert, dass es sich bei einem solchen Fakturierungssystem, um ein elektronisches Aufzeichnungssystem handelt. Ich frage nur deshalb, weil das für die Praxis voll doof wäre.
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