Hallo zusammen, in unserer Kanzlei sind noch nicht alle Mandanten auf DATEV Unternehmen online (DUO) umgestellt. Bis zum 01.01.2025 werden wir es auch nicht schaffen, die verbleibenden Mandanten umzustellen. Ab dem 01.01.2025 sind jedoch alle Mandanten verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und im Sinne der GoBD nach dem Grundsatz der Unveränderbarkeit aufbewahren zu können. Bisher mussten elektronisch empfangene Rechnungen ebenfalls so aufbewahrt werden, allerdings gab es in Bezug auf den Vorsteuerabzug bei anderweitig (nicht im Sinne der GoBD) aufbewahrten Rechnungen kein Problem. Künftig erfüllt jedoch nur eine E-Rechnung die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Soweit ich es richtig verstehe, kann in den Jahren 2025 und 2026 jedoch kein Vorsteuerabzug versagt werden, wenn eine sonstige Rechnung vorgelegt wird. Aufgrund der Übergangsregelungen in § 27 Abs. 38 UStG wird die Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung für alle Unternehmen zunächst ausgesetzt. Diese Problematik tritt erstmalig im Jahr 2027 auf, ab dem Zeitpunkt, zu dem diverse Unternehmen erstmals zur Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtet sind. Meine Frage ist daher: Müssen wir krampfhaft versuchen, bis zum Ablauf des Jahres 2024 so viele Mandanten wie möglich auf DUO umzustellen bzw. eine schnell umsetzbare Zwischenlösung für alle Mandanten finden, die wir bis dahin nicht umgestellt haben? Oder können wir das Ziel, alle Mandanten bis Ende 2026 auf DUO umzustellen, ohne das Risiko des Verlusts des Vorsteuerabzugs für die Mandanten, weiterverfolgen? Falls nein, wie geht ihr in eurer Kanzlei mit dieser Situation um? Vielen Dank für eure Antworten!
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