Hallo zusammen,
ich wollte Fragen, ob man mit Auftragswesen umsatzsteuerrechtlich anzuerkennende Gutschriften erstellen kann, wenn man darauf hinweist, dass es sich nicht, um eine Rechnungskorrektur, sondern um eine Gutschrift handelt. Danke für eure Einschätzungen.

Wir haben sehr viele landwirtschaftlich geprägte Mandanten, die viel mit Gutschriften arbeiten.
Kanzlei-Organisationsbeauftragter
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DATEV ASR