In Dänemark, Norwegen, Schweden gibt es das m.E. schon. Fraglich ist, ob das Finanzamt dann nur für Pflichtveranlagungen oder auch für Antragsveranlagungen dieses Modell anbietet, ob man das aktiv anwählen muss usw... Mittelfristig werden dadurch die reinen Lohnsteuerhilfevereine weniger Arbeit haben, was beim Steuerberater dadurch an Umsatz weg ist, mal sehen. Bei einfachen Erklärungen ist das kein Problem, bei AN mit höherem Einkommen, die man schon mehrere Jahre bearbeitet, hat man in der Regel einen guten Stundensatz. Ich denke, das wird irgendwann bundesweit so kommen, ob man das gut findet oder nicht.
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