Für den Vorsteuerabzug benötigt man eine ordnungsgemäße Rechnung, ggf, eine E-Rechnung (siehe Entwurf BMF-Schreiben). Lt. BMF soll/muss die Rechnung revisionssicher aufbewahrt werden, in welchem System ist egal, nur revisionssicher. Eine Verknüpfung mit der Bank in DUO ist somit nicht notwendig, den Ablauf muss jeder für sich abstimmen. Zwischen den Regelungen zur Aufbewahrung der E-Rechnung und den jetzigen pdf-Rechnungen u.ä. gibt es aber keine Unterschiede, die Archivierungspflichten bestehen schon viele Jahre, das ist also nichts neues. Spannende ungeklärte Frage ist folgende: Der Mandant speichert die E-Rechnungen alle im Win-Dateisystem ab, Finanzamt prüft, Mandant übergibt die Rechnungen auf einem Datenträger. M.E. müsste der VSt-Abzug trotzdem funktionieren, obwohl die Rechnungen nicht revisionssicher archiviert sind.
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