Danke schön. Es steht Gott sei Dank mit Ablauf des 31.12.24, so dass ich die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2025 datieren kann. Danke aber für den Hinweis. Verbleibt für mich noch eine letzte praktische Frage: so lange die OHG nicht gelöscht ist, da noch nicht alles abgewickelt ist, insbesondere alle Verbindlichkeiten beglichen sind, muss ich jedes Jahr einen "normalen" Jahresabschluss mit normaler Gewinnermittlung (z. B. Steuerberatungskosten, Zinsaufwendungen) erstellen und diesen ermittelten laufenden Gewinn von dem separat zu ermittelnden Liquidationsgewinn (z. B. Amtsgerichtskosten, Notarkosten für Löschung, Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern) trennen, richtig? Machen Sie dazu 2 Buchführungen oder ermitteln sie alles über einen Bestand und nehmen dann aus dem Gewinn außerbilanziell nachher die Posten, die Liquidationsgewinn darstellen, raus? Mir ist dies in dem praktischen Handling nämlich noch nicht so ganz klar.
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