Ich finde mal wieder nix konkretes und möchte nur wissen, ob die Speichergebühr eines ESt-Bestandes, den ich nach Fertigstellung der Erklärung zusätzlich ins RZ schicke, um diesen dort zu speichern mit der Pauschale für E-Steuern abgedeckt ist, oder fallen hier noch zusätzliche Kosten (wie beispielsweise bei KRWE die IT und Sicherheitspauschale) an?
Wir wollen nämlich E-Steuern langsam aber sicher einführen und da geht unsere Überlegung dahin, die Bestände, anders als bisher, alle ins RZ zu schicken. Natürlich wollen wir deshalb im Vorfeld mal wissen, ob da zusätzliche Kosten pro Bestand anfallen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ein Steuerbestand im RZ löst keine Gebühr aus.
Die E-Steuern-Pauschale fällt aber pro Steuerart an.
Ansonsten:
Details zu DATEV E-Steuern in der Service-Anwendung DATEV Rechnungsdaten ... - DATEV Hilfe-Center
Danke für die Bestätigung. Ich bin aus dem grauen Kästchen nämlich nicht so schlau geworden
@mapex schrieb:Danke für die Bestätigung. Ich bin aus dem grauen Kästchen nämlich nicht so schlau geworden
Ich sende seit Jahren die Steuerdaten an das RZ zur Sicherung. Speichergebühren bezahle ich nur für ReWe-Bestände.
Die E-Steuer-Gebühren habe ich allerdings nicht pro Mandant geprüft, das ist aber in etwa monatlich immer ähnlich.