Hallo liebe Community, bevor weitere pauschale Kritik an Entscheidungsträgern oder der Entwicklung geäußert wird, möchte ich die bisherigen Rückmeldungen gerne konstruktiv aufgreifen und auf die genannten Punkte eingehen: • Übernahme und Pflege der Stammdaten Zunächst fällt auf, dass die Stammdaten nicht zu 100 % brauchbar übernommen werden. So wird der Unternehmensname inzwischen zwingend in Vor- und Nachname aufgeteilt. -> Eine Aufteilung des Namens in Vor‑ und Nachname ist nicht zwingend erforderlich. Sowohl das Formular als auch der ELSTER‑Datensatz enthalten zwei Felder: eines für den Namen des Steuerpflichtigen bzw. der Gesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft und eines für den Vornamen (z. B. bei natürlichen Personen mit einer EÜR). Bei der Datenübernahme aus Kanzlei‑Rechnungswesen wird der in den Stammdaten hinterlegte Unternehmensname automatisch in das entsprechende Namensfeld übernommen. Eine zusätzliche Erfassung des Vornamens ist daher nicht notwendig. Pflichtfelder sind in der Anwendung mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Die Zuordnung zum Steuerpflichtigen oder dem Ehepartner sowie die Einkunftsart müssen aktiv ausgewählt werden. -> Die Zuordnung zum Steuerpflichtigen (z. B. Person A oder Person B) sowie die Rechtsform des Betriebs sind verpflichtende ELSTER-Angaben und müssen daher einmalig im Bestand erfasst werden. Diese Informationen können nicht aus Kanzlei‑Rechnungswesen übernommen werden. Entsprechende Zuordnungen sind auch in den On‑Premises‑Steuerprogrammen einmalig vorzunehmen. Die Einkunftsart wird bei der Datenweitergabe aus Kanzlei‑Rechnungswesen automatisch übernommen und muss in der Regel nicht manuell erfasst werden. • Erneute Prüfung bei Änderungen in der EÜR Bei Änderungen in der EÜR muss die Bearbeitung durch eine erneute Prüfung bestätigt werden. -> Ist damit eine automatische Berechnung gemeint? Diese Funktion ist als Weiterentwicklung vorgesehen. Einen konkreten Umsetzungstermin können wir derzeit nicht nennen. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, informieren wir in der Community. • Verbindung zwischen Steuerprogramm und EÜR Steuern Es erfolgt keine dauerhafte Verbindung zwischen dem Steuerprogramm und der Anlage „EÜR Steuern”. -> Eine bessere Verknüpfung von EÜR Steuern mit den übrigen Steueranwendungen ist erst dann möglich, wenn alle Steueranwendungen in der Cloud genutzt werden können. • Umgang mit bestehenden Anlagen EÜR / AVEÜR Die „alten” Anlagen EÜR/AVEÜR müssen manuell aus dem Steuerprogramm gelöscht werden. -> Das ist richtig. Allerdings ist diese Löschung nur im ersten Besteuerungszeitraum, für den EÜR Steuern genutzt wird, notwendig. • Ablage und Weitergabe der Anlage EÜR Steuern Die Anlage „EÜR Steuern” kann nur gedruckt werden, eine direkte Übernahme in die Dokumentenablage ist nicht möglich. -> Über Aktionen | Senden an können die Formulare, das Freizeichnungsdokument und das Sendeprotokoll an andere Anwendungen gesendet werden (z. B. Dokumentenmanagement, Meine Steuern, Teams etc.). Bei der Weitergabe an Dokumentenmanagement öffnet sich im Anschluss die bekannte Maske aus DMS bzw. der Dokumentenablage. • Anlage SZ zur Anlage EÜR Steuern Die Anlage SZ zur Anlage EÜR Steuern wird automatisch mit ausgegeben (auch wenn dies nicht gewollt ist). -> Das ist richtig. Für die elektronische Datenübermittlung wird die Anlage SZ aber „ignoriert“, wenn die übrigen Schuldzinsen weniger als 2.050 Euro betragen. Dazu verweise ich auf diesen Beitrag von mir. Wir prüfen, ob wir die Anlage SZ auch für die Erstellung der Formulare ignorieren können, wenn die übrigen Schuldzinsen unter 2.050 Euro liegen. • Unterschriftsfeld Die Anlage „EÜR Steuern” hat kein eigenes Unterschriftsfeld. -> Das amtliche Formular der Anlage EÜR sieht kein eigenes Unterschriftsfeld vor. Allerdings hat das Freizeichnungsdokument zur Anlage EÜR ein Unterschriftsfeld auf der letzten Seite. • Gemeinsame Ablage mit der Einkommensteuererklärung Die Anlage EÜR Steuern kann nicht zusammen mit der Einkommensteuererklärung als ein Dokument abgespeichert werden. -> Das ist richtig. Da wir uns hier noch im hybriden Umfeld bewegen, ist eine Ablage als ein Gesamtdokument (z. B. ESt und EÜR) derzeit nicht automatisiert möglich. Auch hier wird es eine engere Verzahnung geben, wenn alle Steueranwendungen in der Cloud genutzt werden können. • Übergabe von Gegenstandswerten Gegenstandswerte müssen separat übergeben werden. -> Das ist richtig. Auch diese Funktion ist als Weiterentwicklung geplant. Einen konkreten Termin für die Umsetzung können wir derzeit noch nicht nennen. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, informieren wir in der Community. • Übermittlung an das Finanzamt Die EÜR muss separat an das Finanzamt übermittelt werden. -> Eine Übermittlung, zusammen mit der korrespondierenden Steuererklärung, ist möglich. Hier finden Sie das entsprechende Hilfe-Dokument: DATEV EÜR Steuern: Übermitteln der Anlage EÜR aus der Steuererklärung Ich bin zwar weder in der Entwicklung noch in der Entscheidungsebene tätig, möchte aber betonen, dass bei DATEV viele Kolleginnen und Kollegen engagiert daran arbeiten, die Rückmeldungen aus der Community aufzunehmen und Verbesserungen voranzutreiben. Pauschale Kritik greift dabei oft zu kurz – konkrete Hinweise hingegen helfen uns wirklich weiter. Gerade im Steuerbereich haben wir ein über Jahrzehnte gewachsenes Produktportfolio. Unsere Online-Anwendung EÜR Steuern ist noch nicht an allen Stellen perfekt, aber wir entwickeln sie stetig weiter, um die Prozesse für Sie bestmöglich abzurunden. Einen sehr guten Überblick zur Anwendung, ihren Vorteilen sowie ein Servicevideo finden Sie im Hilfe-Center: DATEV-Cloud-Anwendung EÜR Steuern: Überblick In diesem Sinne freue ich mich auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit und wünsche Ihnen allen einen schönen Abend🙂. Viele Grüße aus Nürnberg. Silke Dürsch DATEV eG
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