Hallo liebe Community, es ist soweit, am Mittwoch, den 29.11.2023 wird unsere neue Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern freigegeben🎉. Für alle, die jetzt nicht so recht wissen, wovon ich hier schreibe, habe ich meinen Beitrag vom Mai 2023 verlinkt. Wenn Sie als Kanzlei einen Vertrag für ESt classic oder comfort haben, können Sie die neue Cloud-Lösung ohne weitere Kosten nutzen. DATEV EÜR Steuern ist die erste Deklarationslösung in der Cloud und unterstützt Sie bei der Erstellung der Anlagen EÜR, AVEÜR und SZ für Einzelunternehmen ohne land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Im Vergleich zur (bisherigen) Anlage EÜR, die Sie weiter unverändert in den Programmen DATEV Einkommensteuer, DATEV Einkommensteuer beschränkte Steuerpflicht oder DATEV Gesonderte - und einheitliche - Feststellung erstellen können, bietet Ihnen die DATEV-Cloud-Anwendung u. a. folgende Vorteile: Mit einem Klick übergeben Sie neben den gebuchten Kontensalden für die Anlage EÜR gleichzeitig die Einzelinventare für die Anlage AVEÜR aus Kanzlei-Rechnungswesen an DATEV EÜR Steuern. Diese Einzelwerte werden dann nach Fertigstellung der Erklärung an die Finanzverwaltung übermittelt, entweder direkt aus der Cloud-Anwendung oder aus der entsprechenden Einkommensteuererklärung, ganz wie Sie mögen. Sie können für jeden Betrieb wählen, ob Sie die neue Cloud-Anwendung nutzen möchten oder lieber den Weg in die Einkommensteuer bzw. ESt für beschränkt Steuerpflichtige gehen. Und auch diese Entscheidung ist nicht in Stein gemeißelt, denn Sie können jederzeit nochmal in die „alte Welt“ zurück oder doch die „neue Welt“, also DATEV EÜR Steuern, nutzen😊. Die technischen Voraussetzungen finden Sie im Dokument Starten mit DATEV EÜR Steuern (Dok.-Nr. 1028266). Zum Durchblick, was die Rechtevergabe für DATEV EÜR Steuern angeht, habe ich folgende Empfehlung für Sie: Rechteverwaltung online: Rechte freischalten zur Nutzung von DATEV EÜR Steuern (Dok.-Nr. 1028291). Ergänzend zu meinem Beitrag vom Mai 2023 sind alle Themen, die sich damals noch in Planung bzw. Umsetzung befunden haben, mittlerweile für Sie freigegeben. Das bedeutet, Sie können die Auswertungen an DATEV DMS bzw. Dokumentenablage, sowie DATEV Meine Steuern senden. Außerdem wird der Gegenstandwert ermittelt und kann an die Rechnungsschreibung übergeben werden. Sie können die Anlagen EÜR, AVEÜR und SZ sowohl aus der Cloud-Anwendung übermitteln oder zur späteren Übermittlung bereitstellen als auch aus dem entsprechenden Einkommensteuerbestand, und das Ganze ebenfalls mit einer Anbindung an Freizeichnung online. Zusätzlich können Sie auch eine Anlage EÜR und AVEÜR für Vereine und Stiftungen erfassen und komfortabel an die Finanzverwaltung übermitteln. Dazu war bisher das Tool Ergänzende Steuerformulare notwendig. Habe ich Sie neugierig gemacht? Probieren Sie es doch einfach selbst aus. Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Spaß mit unserer neuen Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern😊. Viele Grüße aus dem verschneiten Nürnberg Silke Dürsch DATEV eG Update: Bitte beachten Sie auch meinen Beitrag zum Senden an DATEV DMS bzw. Dokumentenablage.
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