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DATEV EÜR Steuern

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letzte Antwort am 04.04.2024 11:13:02 von Louisa_Z
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DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo liebe Community, 

 

hier ein kurzes Update zur Übergabe der Auswertungen an DATEV DMS bzw. Dokumentenablage.

 

Wenn Sie die Funktion Senden an Dokumentenmanagement nutzen, dann installieren Sie bitte zeitnah die aktuelle Version DATEV DMS oder Dokumentenablage 14.4. 

Die Version steht Ihnen seit gestern bereit. 

 

 

Silke_Drsch_0-1701426887292.png

 

Viele Grüße aus dem verschneiten Nürnberg und ein schönes Wochenende ❄️

 

Silke Dürsch 

DATEV eG

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marlenewetzel
Einsteiger
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Hallo, 

ist die Annahme korrekt, dass das Einspielen der EÜR-Steuer-Werte (im Programm Gesonderte- und Einheitliche Feststellung) noch nicht bei einem Einzelunternehmen (Freiberufler) geht, der eine Feststellungserklärung abgeben muss, da Wohnsitz- und Betriebs-Finanzamt von einander abweichen?

 

Oder bin ich einfach zu doof den richtigen Botton im Programm Gesonderte- und Einheitliche Feststellung zu finden?

 

Ab wann ist die Freischaltung von EÜR-Steuern für dieser Konstellation bzw. für Personengesellschaften geplant?

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martin65
Meister
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Hallo @marlenewetzel ,

 

also bei uns funktioniert es.

 

Im geöffneten Kanzleirechnungswesen unter Jahresabschluss - Steuern - Einkommensteuer-EÜR geht das Wertübergabeprotokoll auf und unter den Einstellungen ist die gesondert Feststellung aufrufbar.

 

GuE.PNG

 

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marlenewetzel
Einsteiger
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Hallo, 

ja, soweit geht das, aber in der Feststellungserklärung finde ich keine Möglichkeit diese Daten zu importieren bzw. zu vermerken, dass die Feststellungserklärung die Daten gemeinsam mit EÜR-Steuern an das Finanzamt übermittelt. 

 

Oder muss ich die Einkünfte manuell in der Anlage F eintragen?

im ESt-Programm gibt es hier ja eine Programm-Verbindungs-Übernahme, sodass sich die Zahlen automatisch anpassen, wenn was verändert wurde. 

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SusanneR
Einsteiger
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@marlenewetzel Meines Wissens geht das bisher nur in der Einkommensteuer.

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martin65
Meister
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Ob es mit "EÜR-Steuern" funktioniert kann ich Ihnen nicht sagen.

 

Mit einer normalen Feststellungserklärung und der im Programm integrierten Anlage EÜR geht es ganz einfach. Lediglich bei der Schnittstelle muss einmalig die Berater- und Mandantennummer hinterlegt werden.

 

Allerdings aktualisieren sich die Daten nicht automatisch. Wenn sich die Daten in Rechnungswesen ändern, muss die Übertragung nochmals mit den geänderten Zahlen neu  angestoßen werden.

 

 

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guenther
Erfahrener
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Hier werden die Daten ja in die alte EÜR in die GuE übertragen:

 

guenther_0-1705063918968.png

 

Es müsste der Punkt EÜR Steuern ausgewählt werden, da ist die EÜR im neuen Programm. Dann müsste die alte EÜR in der GuE gelöscht werden und der Gewinn manuell erfasst werden. Eine Übernahme des Gewinns in die GuE analog der ESt geht noch nicht.

 

mfg Thomas Günther
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marlenewetzel
Einsteiger
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Soweit war ich auch schon, aber danke.

 

Anfrage an das Team der Datev: 

Ab wann wird es möglich sein die EÜR-Steuern mit GSE-Zahlenübernahme nutzen zu können?

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DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo liebe Community,  

 

es ist korrekt, dass eine Übernahme des Gewinns bzw. Verlusts aus DATEV EÜR Steuern in das Programm Gesonderte - und einheitliche – Feststellung (auch für eine gesonderte Feststellung) noch nicht möglich ist. 

 

Wir gehen unter anderem diese Anforderung im Jahr 2024 an.  

 

In einem ersten Schritt ist die Datenübernahme aus EÜR Steuern in eine gesonderte Feststellung geplant. Da hier auch im Programm Gesonderte – und einheitliche – Feststellung Anpassungen erforderlich sind, planen wir die Freigabe der Datenübernahme mit den DATEV Programmen 18.0, also im August 2024.  

 

Ein weiterer Baustein in unserer Roadmap sind die Personengesellschaften. Auch hier planen wir eine schrittweise Auslieferung von neuen Funktionen.  

 

Zuerst ist die Datenweitergabe aus Kanzlei-Rechnungswesen für die Gesamthand geplant. Anschließend planen wir die Übergabe der Daten der Beteiligten für die Sonder- und Ergänzungsrechnung aus Kanzlei-Rechnungswesen in EÜR Steuern. Die in EÜR Steuern ermittelten Werte können Sie dann für die Gesamthand und für die Beteiligten in die Feststellungserklärung übernehmen.  

 

Bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich Ihnen heute zur Freigabe der Funktionalitäten im Bereich der Personengesellschaften noch keinen zeitlichen Rahmen nennen kann. Ich halte Sie aber gerne über dieses Thema auf dem Laufenden😊 

 

Viele Grüße aus dem verschneiten Nürnberg ❄️

 

Silke Dürsch 

DATEV eG 

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Louisa_Z
Einsteiger
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Nachricht 40 von 40
86 Mal angesehen

Hallo!

 

Was ich jetzt noch nicht so ganz verstanden hab: Wie kommt die Anlage EÜR in die Freizeichnung?

 

Ich hab alles bereitgestellt und die Freizeichnung gesendet (auch die Einkommensteuererklärung) und ich habe die "Auswertung EÜR" (Freizeichnungsdokument und Formulare) nur im Posteingang von Meine Steuern. In der Freizeichnung ist die Einkommensteuererklärung nur mit Anlage G.

 

Was mach ich falsch?

 

Edit: ich hab mich genau an folgenden Vorgang gehalten (bereits 3x) und ja, ich habe auch alle benötigten Rechte.

Louisa_Z_0-1712222686183.png

 

 

Hinweis von @Ute_Höpfner 

Beitrag / Frage wurde auch als eigenes Thema veröffentlicht => hier geht's weiter:

EÜR Steuern und Freizeichnung  

 

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letzte Antwort am 04.04.2024 11:13:02 von Louisa_Z
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