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nachträgliche Datenübergabe im Steuerprogramm möglich?

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letzte Antwort am 28.09.2023 09:19:35 von IsabelleVS_Klaeren
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mjachert
Fortgeschrittener
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Hallo,

folgendes Problem: die Steuererklärung 2017 wurde nachträglich noch geändert. Die Erklärung 2018 ist bereits angelegt. Die Vorjahresdaten in 2018 entsprechen nun nicht den Daten 2017. Da diese Daten im Folgejahr noch benötigt werden, müssen diese auch nach 2018. Im Bestand 2018 ist bereits gearbeitet worden, so dass Löschen und neu anlegen auch nicht in Frage kommt. Gibt es eine Möglichkeit die Datenübergabe nochmal anzuschubsen?

Danke und Gruß

Manuela Jachert

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Jachert,

im Programm DATEV Einkommensteuer gibt es derzeit leider keine Möglichkeit, eine nachträgliche, erneute Datenübernahme aus dem Vorjahr anzustoßen.

Eine Alternative finden Sie für den Bereich der Anlage V:
Hier können Sie über die Funktion Anlage V aus einem anderen Datenbestand übernehmen die Übernahme von kompletten Anlagen V aus dem Vorjahresbestand durchführen. Sie finden diese Funktion im rechten oberen Kopfbereich der Anlage V. Über diesen Weg lassen sich Anlagen V sowohl aus dem Vorjahr als auch aus Beständen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung (GuE) oder aus ESt beschränkter Steuerpflicht übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

MarcusThiel
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Guten Tag,

 

ich bin auf der Suche nach einer Antwort über diesen Post gestolpert. Bei mir dreht es sich jedoch um die Körperschaftsteuer. Kann hier eine erneute Datenübernahme von Jahr 1 nach Jahr 2 erfolgen, auch wenn Jahr 2 bereits angelegt wurde?

 

Vielen Dank und beste Grüße
Marcus Thiel

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DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Thiel,

 

im Programm DATEV Körperschaftsteuer ist eine erneute Übernahme der geänderten Berechnungswerte von Jahr 1 nach Jahr 2 möglich, z. B. steuerliches Einlagekonto, Verlustvortrag, Gesamtbetrag der Einkünfte und anrechenbare ausländische Quellensteuer (für einen Verlustrücktrag von Jahr 2 nach Jahr 1). 

 

Dazu wählen Sie den folgenden Jahreswechsel-Hinweis mit Ja:

 

"Für das von Ihnen ausgewählte Bearbeitungsjahr existiert bereits ein Datenbestand. Wollen Sie die vorhandenen Vortragswerte überschreiben?"

 

Eine erneute Datenübernahme der im Jahr 1 geänderten Erfassungswerte in das bereits bestehende Jahr 2 ist nicht möglich. 

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Johannes Maier

DATEV eG

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IsabelleVS_Klaeren
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ISt das mittlerweile möglich (erneute Datenübernahme Vorjahr ins aktuelle Steuerjahr ESt) ?

Ich verstehe gar nicht, wie das nicht möglich sein kann...

Ich freue mich auf eine zeitnahe Antwort ! 

 

Besten Dank vorab und Grüße

Isabelle 

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DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo IsabelleVS_Klaeren, 

 

ich kann dazu nur auf den Beitrag meines Kollegen Stephan Hirsch verweisen. Eine nachträgliche, erneute Datenübernahme ist immer noch nicht möglich und wird auch mittelfristig nicht umgesetzt werden. 

Dieses Thema hat aber bei der Umstellung der Steuerprogramme auf die Cloud-Welt eine hohe Priorität. Ich bitte Sie allerdings um Verständnis, dass ich Ihnen hierfür keinen genaueren Zeitrahmen nennen kann. 

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Silke Dürsch 

DATEV eG

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IsabelleVS_Klaeren
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Hallo Frau Dürsch,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

Schade, dass so etwas so lange braucht.

Ich hoffe sehr, dass es in der CLoud direkt integriert wird.

 

Viele Grüße

I.

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letzte Antwort am 28.09.2023 09:19:35 von IsabelleVS_Klaeren
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