Hallo,
folgendes Problem: die Steuererklärung 2017 wurde nachträglich noch geändert. Die Erklärung 2018 ist bereits angelegt. Die Vorjahresdaten in 2018 entsprechen nun nicht den Daten 2017. Da diese Daten im Folgejahr noch benötigt werden, müssen diese auch nach 2018. Im Bestand 2018 ist bereits gearbeitet worden, so dass Löschen und neu anlegen auch nicht in Frage kommt. Gibt es eine Möglichkeit die Datenübergabe nochmal anzuschubsen?
Danke und Gruß
Manuela Jachert
Hallo Frau Jachert,
im Programm DATEV Einkommensteuer gibt es derzeit leider keine Möglichkeit, eine nachträgliche, erneute Datenübernahme aus dem Vorjahr anzustoßen.
Eine Alternative finden Sie für den Bereich der Anlage V:
Hier können Sie über die Funktion Anlage V aus einem anderen Datenbestand übernehmen die Übernahme von kompletten Anlagen V aus dem Vorjahresbestand durchführen. Sie finden diese Funktion im rechten oberen Kopfbereich der Anlage V. Über diesen Weg lassen sich Anlagen V sowohl aus dem Vorjahr als auch aus Beständen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung (GuE) oder aus ESt beschränkter Steuerpflicht übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Guten Tag,
ich bin auf der Suche nach einer Antwort über diesen Post gestolpert. Bei mir dreht es sich jedoch um die Körperschaftsteuer. Kann hier eine erneute Datenübernahme von Jahr 1 nach Jahr 2 erfolgen, auch wenn Jahr 2 bereits angelegt wurde?
Vielen Dank und beste Grüße
Marcus Thiel
Hallo Herr Thiel,
im Programm DATEV Körperschaftsteuer ist eine erneute Übernahme der geänderten Berechnungswerte von Jahr 1 nach Jahr 2 möglich, z. B. steuerliches Einlagekonto, Verlustvortrag, Gesamtbetrag der Einkünfte und anrechenbare ausländische Quellensteuer (für einen Verlustrücktrag von Jahr 2 nach Jahr 1).
Dazu wählen Sie den folgenden Jahreswechsel-Hinweis mit Ja:
"Für das von Ihnen ausgewählte Bearbeitungsjahr existiert bereits ein Datenbestand. Wollen Sie die vorhandenen Vortragswerte überschreiben?"
Eine erneute Datenübernahme der im Jahr 1 geänderten Erfassungswerte in das bereits bestehende Jahr 2 ist nicht möglich.
Mit freundlichem Gruß
Johannes Maier
DATEV eG
ISt das mittlerweile möglich (erneute Datenübernahme Vorjahr ins aktuelle Steuerjahr ESt) ?
Ich verstehe gar nicht, wie das nicht möglich sein kann...
Ich freue mich auf eine zeitnahe Antwort !
Besten Dank vorab und Grüße
Isabelle
Hallo IsabelleVS_Klaeren,
ich kann dazu nur auf den Beitrag meines Kollegen Stephan Hirsch verweisen. Eine nachträgliche, erneute Datenübernahme ist immer noch nicht möglich und wird auch mittelfristig nicht umgesetzt werden.
Dieses Thema hat aber bei der Umstellung der Steuerprogramme auf die Cloud-Welt eine hohe Priorität. Ich bitte Sie allerdings um Verständnis, dass ich Ihnen hierfür keinen genaueren Zeitrahmen nennen kann.
Viele Grüße aus Nürnberg
Silke Dürsch
DATEV eG
Hallo Frau Dürsch,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Schade, dass so etwas so lange braucht.
Ich hoffe sehr, dass es in der CLoud direkt integriert wird.
Viele Grüße
I.