Hallo Tax, die Programmverbindung zur USt-Erklärung bezieht sich immer auf das ganze Wirtschaftsjahr. Programmtechnisch gibt es keine Möglichkeit, den Zeitraum einzugrenzen - in Ihrem Fall bis zum 31.07. oder ab dem 01.08.. Aufgrund dessen wäre es nötig, Ihren Sachverhalt über 2 Mandantenbestände abzubilden. Hierbei stellt sich allerdings die Frage, ob sich der Aufwand lohnt. Lohnt sich der Aufwand nicht, dann bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, die USt-Werte manuell in die USt-Erklärung zu erfassen. Viele Grüße aus Nürnberg Bernhard Frauenknecht Service Jahresabschluss DATEV eG
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