Hallo @Neu_hier Zumindest ist das unmittelbare Hochladen nach DUO ein Bruch im Workflow des Mandanten, denn dieser muss alle anderen Rechnungen auch selber nach DUO hochladen. in der Ausgangsfrage wurde gesagt, dass nicht der Mandant sondern die Kanzlei die Belege scannt und nach DUO hochlädt. Da sieht die Sache ja etwas anders aus. Allerdings stellt sich natürlich die Frage wieviele Papierrechnungen es in Zukunft noch geben wird. Die E-Rechnungen, die der Mandant in Zukunft bekommt, müssen ja auch irgendwie ins DUO. Da wäre die StB-Rechnung dann als eine von vielen mit dabei. @j_hoffacker : Wenn der Mandant die Eingangsrechnungen per Mail an die Kanzlei weiterleitet, könnte er sie doch auch gleich per Upload-Mail direkt an DUO senden - auch hier: genauso die StB-Rechnung. MfG, F.Lange
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