Hallo Herr oschmitt, es liegt hier ein Missverständnis vor! Die Schnittstelle in die Mitarbeiterverwaltung ist selbstverständlich auch im neuen Offenlegungsassistenten analog des E-Bilanz-Assistenten vorhanden. Nicht möglich ist, dass man an einer Programmstelle zentrale Daten (in diesem Beitrag die Mail-Adresse der Kanzlei) hinterlegen kann, die dann automatisch bei sämtlichen Mandanten in den Assistenten (Offenlegung, E-Bilanz) hinterlegt ist. Anders wie bei der E-Bilanz und den Steuererklärungen wird es bei der Offenlegung keine Bereitstellungsmöglichkeit für eine spätere Übermittlung im DATEV-Rechenzentrum geben. Grund dafür ist das Mahn- und Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts für Justiz, das angestrengt wird, wenn die offenzulegenden Abschlussdaten nicht fristgerecht beim Bundesanzeiger eingereicht werden. Die Einhaltung dieser Fristigkeit obliegt dem Anwender und kann nicht von der DATEV übernommen werden. DATEV strebt hierbei für unsere Anwender eine bessere Unterstützung an, die an den Bundesanzeiger zu übermittelnden Daten besser kontrollieren zu können. Wir planen aktuell, analog der E-Bilanz, auch die Informationen zur Offenlegung in den DATEV-Arbeitsplatz zu integrieren. Eine weitere Alternative wäre wieder die Einführung einer sogenannten Sperrfrist, die zu Beginn der elektronischen Übermittlung beim Bundesanzeiger möglich war. Diese Alternative liegt jedoch nicht im Entscheidungsbereich der DATEV. Viele Grüße aus Nürnberg Bernhard Frauenknecht Service Jahresabschluss DATEV eG
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