Hallo Herr Martens, die außerbilanziellen Korrekturen werden von der Finanzverwaltung als redundante Informationen sowohl in der Steuerdeklaration als auch in der E-Bilanz (Ausnahme Körperschaften) eingefordert. Der Umgang mit redundanten Informationen stellt besondere Anforderungen an den Anwender und an die Software – insbesondere im Hinblick auf Konsistenz und Prozessablauf. Die große Mehrzahl unserer Anwender, die die Steuer- und Rechnungswesenprogramme nutzen, übergeben die außerbilanziellen Korrekturen bereits im Rahmen der Jahresabschlusserstellung (d.h. vor der E-Bilanz) in die Steuerprogramme – wg. der Berechnung der Steuerrückstellungen. Um die Konsistenz dieser Werte, die danach sowohl für die Steuerdeklaration als auch die E-Bilanz benötigt werden, sicherzustellen, wird der E-Bilanz-Assistent ebenfalls aus dieser Quelle via Schnittstelle bedient. Auf eine parallele Anbindung des E-Bilanz-Assistenten für die außerbilanziellen Korrekturen an die Finanzbuchführung haben wir im Sinne der Konsistenz mit den Steuerprogrammen und wegen der einheitlichen Prozessabläufe verzichtet. Mit freundlichem Gruß Bernhard Frauenknecht Produktmanagement und Service Betriebliches Rechnungswesen DATEV eG
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