Hallo zusammen,
wir haben bei einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft folgende Situation:
In der GuV (Rohergebnisgliederung) erscheinen bestimmte „davon“-Vermerke automatisch, z. B.:
davon Altersversorgung bei sozialen Aufwendungen
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB)
Erträge aus der Auflösung latenter Steuern
Diese Vermerke werden durch DATEV automatisch in die GuV übernommen, obwohl sie zusätzlich bereits in den Kontenerläuterungen im Anhang erläutert werden.
Nun meine Frage:
-> Wie kann man in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen gezielt verhindern, dass diese Vermerke in der GuV erscheinen, wenn sie stattdessen nur im Anhang (z. B. über die Kontenerläuterungen) offengelegt werden sollen?
Hat jemand Erfahrung damit oder einen Hinweis, wo diese Einstellung vorgenommen werden kann?
Danke im Voraus & viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn im Rechnungswesen der Teil Jahresabschluss geöffnet ist, dann bitte einmal die Stammdaten öffnen.
In den Stammdaten unter Mandantendaten Rechnungswesen (links unten) die Registerkarte Jahresabschluss auswählen. Hinter dem Punkt "Gewinnermittlungsart -> Bilanz" können Ausweiswahlrechte verwaltet werden.
Ob hier alle Ausweiswahlrechte enthalten sind, kann ich nicht beurteilen.
Vielen Dank für den Hinweis. Da habe ich auch als erstes geschaut. Leider sind die Ausweiswahlrechte, die ich Suche hier nicht mit aufgeführt. Haben Sie eventuell noch einen Tipp?
Hallo prüfung25,
i. R. der Aufbereitung der Jahresabschlussauswertung haben Sie in den Eigenschaften unter dem Begriff Postenstruktur die Möglichkeit, die Ausgabe des Davon-Postens pro Auswertung festzulegen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG