Wie aus einem anderen Post bekannt ist, sind Sie Azubi. Grundsätzlich sollte der ausbildende Betrieb solche Fragen beantworten, weil es in der Praxis unterschiedlich gehandhabt wird.   Es gibt Steuerberater, die bei Zahlungseingängen ohne Beleg unbedingt eine Buchung auf dem Erlöskonto 4400 oder dem Konto "erhaltene Anzahlungen 19% USt" sehen wollen, um auf keinen Fall die zu zahlende Umsatzsteuer zu verkürzen. Spätestens wenn verschiedene Umsatzsteuersätze zur Anwendung kommen, wird diese Vorgehensweise schwierig.   Andere Steuerberater wollen bei Zahlungseingängen ohne Beleg gar keine Buchung sehen, gemäß dem Grundsatz keine Buchung ohne Beleg.    Da der Steuerberater am Ende die Haftung übernimmt, muss er auch entscheiden, welche Variante angewendet werden soll.
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