Wenn sich am Zeitplan nichts ändert, bestehen die von Ihnen angesprochenen Probleme doch nur bis zum 01.01.2028. Ab 2028 soll der Austausch von Rechnungen im Wesentlichen über die E-Rechnungsportale erfolgen. Die E-Rechnungsportale sollen die Richtigkeit der E-Rechnung gewährleisten und die Finanzverwaltung soll auch die Rechnungen vorab sehen/prüfen/"was auch immer" können. So dass dann nur noch die Vorsteuerbeträge von Rechnungen abziehbar sein sollen, die der Finanzverwaltung "vorliegen". Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist die Ablage der E-Rechnungen in Kundenportalen hinfällig. Wie die rechtlichen Regelungen für Kleinbetragsrechnungen (z. Bsp. von Baumärkten oder Tankstellen) gestaltet werden, bleibt abzuwarten. Wir weisen unsere Mandanten derzeit darauf hin, dass Sie künftig eine TRAFFIQX- oder Peppol-ID benötigen und dass Sie diese beispielweise über die Anmeldung Ihres Unternehmens auf der DATEV-E-Rechnungsplattform bereits heute erhalten können. Das von Ihnen benannte Problem, dass elektronische Rechnungen ausgedruckt und zur Buchhaltung gelegt werden, ist kein neues Problem. Seit die Möglichkeit besteht, Rechnungen als ZugFred-Rechnungen zu erstellen, gibt es das Problem und jeder Steuerberater muss seinen eigenen Weg finden damit umzugehen.
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