Guten Morgen zusammen,
es geht mir um die Bearbeitung mit dem ASR.
Bei mir in der Kanzlei soll jeder Fibu-Sachbearbeiter bei mindestens einem Mandanten den ASR testen. Wenn überhaupt und da bin ich nicht ganz von überzeugt, kommt nur 1 Mandant bei mir in Frage.
Mein Mandanten hat unterschiedliche Erlös - & Wareneingangskonten mit St-Pfl., i.g.L/E, Drittland.
Bei der normalen digitalen Buchhaltung mit Unternehmen online, wird hier sehr viel durch den normalen OCR-Erkennung erkannt.
Wenn ich den ASR nach 4-5 Monaten wieder kündigen, erkennt der OCR-Erkennung dann noch die Rechnungen wir vor der Einstellung des ASR´s oder muss dann auch der OCR neu lernen?
Vielleicht hat jemand damit Erfahrung damit.?
Ich freue mich auf euer Feedback.
Vielen Dank und Viele Grüße
Steffi
Hallo @Stephie ,
nach der Kündigung, sprich dem Offboarding des ASR, greift die OCR Kennung wie vor der Umstellung.
Das heißt, Sie muss nicht neu angelernt werden.
Das ist klasse. 👍
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Guten Morgen @Stephie !
Wie sind denn die Erfahrungen mit dem Automatisierungsservice?
Und wie kann man den Automatisierungsservice kündigen, wenn er doch nicht so funktioniert wie angepriesen?
Freundliche Grüße,
Thorsten Müller
DATEV-Automatisierungsservices Rechnungswesen kündigen - DATEV Hilfe-Center
Bei uns läuft der ASR sehr gut. Die Kollegin, die ihn flächendeckend einsetzt will ihn nicht mehr missen. Sie war zum Teil erstaunt, welche Sachverhalte er sogar erkennt (habe jetzt kein Beispiel).
Hallo zusammen!
Ich habe nun bei einem Mandanten den DATEV ASR mal getestet - und bin eigentlich schwer enttäuscht.
Warum?
Ich hatte mir deutlich mehr erhofft. Im Grunde genommen musste ich viele Rechnungen und Vorschläge korrigieren. Zeitersparnis zumindest im ersten Monat = Null, eher negativ, weil noch intensiver kontrolliert werden musste. Automatisch durchlaufen lassen würde ich das keinesfalls. Problematisch sind insbesondere die Nicht-E-Rechnungen, die ja nun mal wirklich erkannt werden müssen. Und genau da klappt es eigentlich nicht besser als mit der OCR auch. Bei E-Rechnungen muss ja nicht wirklich viel „erkannt“, sondern nur ausgelesen werden.
In einem konkreten Fall, den ich auch per Servicekontakt gemeldet habe, wurde eine nicht valide E-Rechnung mit einem abweichenden optischen Teil als sicher (grüner Haken) erkannt. Ich habe angeregt, dass nicht valide E-Rechnungen gar nicht als sicher erkannt werden.
* manche Kreditoren werden total falsch zugeordnet
* der Buchungstext ist auch einfach nur der, der vorher mit OCR erfasst wurde, also wenig "intelligent" (ich weiß, KI ist nur ein LLM)
* Kreditorenbeschriftungen: bei Einzelunternehmen wird bspw. der „Firmenname“ dann ohne den Namen des Einzelunternehmers angelegt (den will ich aber immer haben)
* viele Rechnungsbeträge wurden nicht oder falsch erkannt (einfach irgendein Betrag aus dem Beleg herausgepickt)
Beim Buchungstext kann man sicherlich die Meinung vertreten, dass man einfach nichts mehr eingibt. Wir texten hier aus Gründen der Nachvollziehbarkeit noch entsprechend und das möchte ich auch beibehalten.
Mal schauen, ob es noch einen zweiten Test-Monat geben wird. Ich lasse mich auch mit weiteren Tipps und Tricks gerne eines Besseren belehren.
Freundliche Grüße,
Thorsten
Ein oder zwei Testmonate reichen meist nicht aus, um die Fähigkeiten des ASR kennenzulernen.
Der ASR wird nur auf Rechnungen angewandt, die nach der Aktivierung in DUO hochgeladen werden. Wenn die Mandanten regelmäßig hochladen, sind im ersten Rechnungen enthalten, die noch nichts mit dem ASR zu tun haben.
Der ASR lernt auch immer nur dann dazu, wenn man die Buchungen im RZ sichert. Das heißt im ersten Monat kann es sinnvoll sein, nach jeder Bearbeitung der Buchhaltung die Buchungen über die RZ-Dienstleistungen in RZ zu senden (natürlich ohne USt-VA).
Bei uns läuft der ASR inzwischen ganz gut.
@thorstenmüller schrieb:
* manche Kreditoren werden total falsch zugeordnet
Da wären weitere Details interessant.
Wurde bei den Kreditoren die USt-ID in den Stammdaten erfasst?
Gibt es einen Anhaltspunkt auf der Rechnung, womit es nachvollzogen werden kann, warum der falsche Kreditor vorgeschlagen wurde?
Danke für den Hinweis. Ich hatte allerdings darauf geachtet, dass die Belege erst deutlich nach Aktivierung hochgeladen werden. Es waren auch alle Belege mit Kennzeichen (grün/gelb/rot) versehen.
Dann probiere ich vielleicht nochmal einen weiteren Monat aus.
Aber ich bleibe dabei, dass ich mir da nach jahrelanger Nutzung der OCR (und Senden in das RZ) mit der ach so angepriesenen KI mehr erhofft hatte.
@314159 schrieb:
@thorstenmüller schrieb:
* manche Kreditoren werden total falsch zugeordnet
Da wären weitere Details interessant.
Wurde bei den Kreditoren die USt-ID in den Stammdaten erfasst?
Gibt es einen Anhaltspunkt auf der Rechnung, womit es nachvollzogen werden kann, warum der falsche Kreditor vorgeschlagen wurde?
Also bei den "alten" Kreditoren aus OCR-Zeiten habe ich sicher keine UStID erfasst. Aber gab hier ganz kuriose und für mich nicht ansatzweise nachvollziehbare Zuordnungen wie Rechnung der ABC GmbH, Zuordnung auf DEF GmbH mit Buchungstext "1Password". Es passte alles nicht, weder die Zuordnung zum Kreditoren noch der Buchungstext. Wenn ich irgendwie nachvollziehen könnte, warum die Zuordnung so erfolgt hätte ich ja auch eine Chance, hier eventuelle Fehler zu korrigieren.