Guten Morgen zusammen,
es geht mir um die Bearbeitung mit dem ASR.
Bei mir in der Kanzlei soll jeder Fibu-Sachbearbeiter bei mindestens einem Mandanten den ASR testen. Wenn überhaupt und da bin ich nicht ganz von überzeugt, kommt nur 1 Mandant bei mir in Frage.
Mein Mandanten hat unterschiedliche Erlös - & Wareneingangskonten mit St-Pfl., i.g.L/E, Drittland.
Bei der normalen digitalen Buchhaltung mit Unternehmen online, wird hier sehr viel durch den normalen OCR-Erkennung erkannt.
Wenn ich den ASR nach 4-5 Monaten wieder kündigen, erkennt der OCR-Erkennung dann noch die Rechnungen wir vor der Einstellung des ASR´s oder muss dann auch der OCR neu lernen?
Vielleicht hat jemand damit Erfahrung damit.?
Ich freue mich auf euer Feedback.
Vielen Dank und Viele Grüße
Steffi
Hallo @Stephie ,
nach der Kündigung, sprich dem Offboarding des ASR, greift die OCR Kennung wie vor der Umstellung.
Das heißt, Sie muss nicht neu angelernt werden.
Das ist klasse. 👍
Vielen Dank für die Rückmeldung.