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Automatisierungsservice Rechnungen; Kündigung und zurück zur OCR-Erkennung

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letzte Antwort am 28.01.2025 06:17:13 von Stephie
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Stephie
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
233 Mal angesehen

Guten Morgen zusammen, 

 

es geht mir um die Bearbeitung mit dem ASR.

 

Bei mir in der Kanzlei soll jeder Fibu-Sachbearbeiter bei mindestens einem Mandanten den ASR testen. Wenn überhaupt und da bin ich nicht ganz von überzeugt, kommt nur 1 Mandant bei mir in Frage. 

Mein Mandanten hat unterschiedliche Erlös - & Wareneingangskonten mit St-Pfl., i.g.L/E, Drittland. 

Bei der normalen digitalen Buchhaltung mit Unternehmen online, wird hier sehr viel durch den normalen OCR-Erkennung erkannt. 

 

Wenn ich den ASR nach 4-5 Monaten wieder kündigen, erkennt der OCR-Erkennung dann noch die Rechnungen wir vor der Einstellung des ASR´s oder muss dann auch der OCR neu lernen? 

 

Vielleicht hat jemand damit Erfahrung damit.?

 

Ich freue mich auf euer Feedback. 

 

Vielen Dank und Viele Grüße

Steffi 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
163 Mal angesehen

Hallo @Stephie ,

 

nach der Kündigung, sprich dem Offboarding des ASR, greift die OCR Kennung wie vor der Umstellung.
Das heißt, Sie muss nicht neu angelernt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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Stephie
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
117 Mal angesehen

Das ist klasse. 👍

 

Vielen Dank für die Rückmeldung. 

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letzte Antwort am 28.01.2025 06:17:13 von Stephie
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