Die grundlegende Frage ist doch, ob die UG DUO weiter nutzen möchte oder nicht. Wenn die UG DUO nicht weiter nutzen möchte würde ich versuchen für die bisherige mandantengenutzte Beraternummer über die Serviceanwendungen im DATEV Arbeitsplatz oder über einen Servicekontakt die Vertragsdaten zu ändern. Das scheint mir das einfachste zu sein. Ansonsten müsste man eine neue mandantengenutzte Beraternummer anlegen und DUO neu bestellen. Dies hat den Nachteil, dass man die Person, die bereits jetzt das DUO nutzt, und damit auch das eingerichtete Upload-Mail nicht einfach umziehen kann. Das müsste meines Wissen neu eingerichtet werden. Fraglich ist ja auch wen die Mail-Adresse für Upload-Mail künftig gehört. Wenn die Upload-Mail-Adresse künftig dem EU gehört, muss ja dafür gesorgt werden, dass der Upload für Belege der UG nicht funktioniert. Wenn die Upload-Mail-Adresse künftig der UG gehört, muss meiner Meinung nach für den EU Upload-Mail sowieso neu eingerichtet werden. Ich denke erst einmal müssen die rechtlichen Fragen abschließend geklärt sein, bevor man zu weiteren Vorgehensweise einen Rat erteilen kann. LG und schönes Wochenende.
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