Lieber Christoph @stbadelmann , Ich bin überzeugt, dass es überhaupt nur unabhängige Kandidaten gibt. Auch wenn immer wieder „kolportiert“ wird, die Vertreterwahl wäre eine „Listenwahl“. Weder die DATEV-Satzung noch das Genossenschaftsgesetz sieht „Listenwahlverfahren“ für Vertreterwahlen vor. Es sind immer „Personen“ die gewählt werden und nicht ein „Verband“ der dann über eine Liste bestimmt, wer seine („Verbands-„) Interessen vertritt und deshalb nur gewählt werden kann. Demzufolge sind die zu wählenden Personen auch nicht einer „Vereinigung“ verpflichtet und schon garnicht deren „Wasserträger“, sondern sie sind ihrem Gewissen, ihrem genossenschaftlichen Engagement verpflichtet. Und um das erfüllen zu können und zu wollen, sollte man bereit und in der Lage sein, Partikularinteressen (auch solche von „Vereinigungen“) auszublenden und sein Handeln nach dem genossenschaftlichen Nutzen zu bestimmen. Einzig wichtige Voraussetzung ist, dass man sich die Grundsätze der Genossenschaft als Leitschnur nimmt und selbst prüft, ob man dem gerecht wird. Wenn es dann noch gelingt, andere davon zu überzeugen, dass man im o.a. Sinne „befähigt“ ist und hinsichtlich der Produkte auch weiß, wovon man spricht, werden sich Wähler und Unterstützer finden. Dieses System funktioniert umso besser, je mehr sich daran aktiv und passiv beteiligen. Genau deshalb „Eure Stimme zählt - Jetzt gilts“
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