Hallo @AKW , vorab: im Hilfe-Center gibt´s zum Thema eine GUTE FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Wahl zur Vertreterversammlung 2024-2028 - DATEV Hilfe-Center zur Frage: muss ich leider ein wenig ausholen und das Verfahren erklären. alle DATEV-Mitglieder haben grundsätzlich das passive Wahlrecht. Wenn die DATEV-Mitgliedschaft auf eine jur. Person lautet, dann kann diese eine (rechtlich vertretungsberechtigte natürliche) Person benennen, die zur Wahl kandidieren kann. Dieses "Benennungsverfahren" läuft seit 17.7. bis 6.10.2023. der Wahlvorgang ist "zweigeteilt" - dazu Folgendes: im ersten Schritt werden diejenigen DATEV-Mitglieder, die zur Wahl kandidieren wollen, bestimmt (Nominierungsverfahren), um nominiert zu sein (Kandidat zu werden), muss dieses DATEV-Mitglied mindestens 10 Unterstützer in seinem Wahlkreis finden, die seine Kandidatur unterstützen. Dazu wenden sich in aller Regel diese potentiellen Kandidaten an den Kreis der ihnen in Ihrem Wahlkreis bekannten Kanzleien und bitten dort um die Nominierung. diese Nominierung ist vom Mitte/Ende Oktober 2023 bis zum 27.11.2023 möglich - die "Einladung dazu kommt demnächst. im zweiten Schritt werden im "eigentlichen" Wahlgang in jedem Wahlbezirk aus dem Kreis der Kandidaten, die mindestens 10 Unterstützer (Nominierungen) im Nominierungsverfahren gewonnen haben, die Vertreter und Ersatzvertreter gewählt. Gewählt sind diejenigen Kandidaten, die die meisten Stimmen haben in der Reihenfolge der Stimmenanzahl. Wenn alle Vertreterstellen besetzt sind wird derjenige mit der nächsthöchsten Stimmenzahl Ersatzvertreter. Diese Wahl findet im Zeitraum vom 26.02.2024 bis 22.03.2024 statt. Die gewählten Vertreter sind dann Mitglieder der Vertreterversammlung und wählen bei deren ersten Sitzung (Juni 2024) je Wahlbezirk aus ihrer Mitte den Vertreterrat. DAHER: nur wer nominiert wurde, kann Vertreter und damit Mitglied der Vertreterversammlung (ca. 245 Personen) werden nur wer Vertreter wurde, kann auch in den Vertreterrat (ca. 35 Personen) gewählt werden. Und jetzt zum Kern der Frage: theoretisch können Sie "random" bei der Nominierung einfach irgendwelche Personen aus der Liste Ihres Wahlbezirks benennen - das macht aber wenig Sinn, weil: damit nicht sichergestellt ist, dass die Benannten auch die Mindestzahl der nötigen 10 (also 9 weitere Wähler außer Ihnen) von sich überzeugen können; und nicht sichergestellt ist, dass diejenigen die ggf. "random" Nominierte werden (z.B. weil sie von vielen ungewollt benannt wurden) auch die Nominierung annehmen. Sinnvoll ist, dass sie aus dem Kreis derer, die sich zur Nominierung bewerben, diejenigen benennen, die Sie für geeignet halten. Ich denke, diejenigen, die nominiert werden wollen, werden geeignete Wege finden, das publik zu machen. Bei der "eigentlichen Wahl" (also ab 26.2.2024) sind dann "nur noch" diejenigen wählbar, die im Nominierungsverfahren 10 oder mehr Unterstützer gefunden haben und die Nominierung auch angenommen haben. Erst bei der eigentlichen Wahl erhalten die Nominierten die Möglichkeit, sich auf einer den DATEV-Mitgliedern zugänglichen Plattform durch ein "Bewerbungsschreiben" vorzustellen - diese Möglichkeit gibt´s im jetzt beginnenden Nominierungsverfahren NICHT. Ich hoffe, es ist verständlich erklärt 🤔
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