Lieber Herr @wwinkelhausen , tatsächlich konnte man die Wahl "abschließen", ohne alle zur Verfügung stehenden Stimmen abzugeben - das wurde vom Wahlausschuss im Vorfeld ausgiebig getestet und bei der Wahl auch tatsächlich so von mir gehandhabt. Aber: es schadet ja nicht, wenn Sie alle Kolleg:innen gewählt haben. Damit ist wenigstens in dem Wahlbezirk sichergestellt, dass die zur Verfügung stehenden Plätze auch besetzt werden. Weiter oben im Thread habe ich gelesen (@rschoepe ), dass "10 Vertreterräte" zu entsenden wären. Das will ich gerne in der Weise korrigieren, dass es KEINEN Wahlbezirk gibt, der 10 VERTRETERRÄTE wählen kann. Nur nochmals zur Erklärung: Die ca. 40.000 Mitglieder wählen in den Wahlbezirken ihre VERTRETER in die VERTRETERVERSAMMLUNG. Das sind in der Regel ca. 240 Personen (Berufsangehörige, weil nur die mitgliedsfähig sind.) Je angefangene 180 Mitglieder im Bezirk kann ein VERTRETER gewählt werden. Die 240 VERTRETER wählen nach den Bezirken für die sie gewählt wurden - aus Ihrer Mitte - den VERTRETERRAT. Je angefangene 10 VERTRETER kann ein VERTRETERRAT gewählt werden. Das sind in der Regel ca. 32-35 Personen (auch Berufsangehörige, weil eben nur gewählte Vertreter auch Vertreterrat werden können. Der Vertreterrat kann in seine Beratungsteams auch "besonders befähigte Kanzleimitarbeiter" berufen. Das wäre die Mitwirkungsmöglichkeit für Sie. Der Vertreterrat wählt "Prozeßveranwortliche" für die wesentlichen Geschäftsbereiche der DATEV (Personalwesen, Rechnungswesen, Kanzleimanagement, etc etc.). Dafür können sich mitgliedsfähige Berufsangehörige aus DATEV-Kanzleien bewerben. möglicherweise könnten Sie sich auch da betätigen.
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