Also bei diesem Thema könnte ich unsachlich werden...! Kollege Mücke hat sich da z.B. auch sehr kritisch zu geäußert - https://www.youtube.com/watch?v=GuLQ_BjbKPU Ich mach das so wie immer: Alle erforderlichen Daten werden zeitnah auf dem Beleg notiert und dann wird das ganze Ding digitalisiert. Fertig. Sollte es wirklich mal eine E-Rechnung geben, werden halt die individuellen Aufzeichnungen dem E-Beleg zugeführt oder notfalls gesondert digitalisiert abgelegt. Ich habe das Gefühl, dass man dieser Thematik heutzutage sowieso nicht mehr Herr der Lage wird; es ist alles so kleinkariert und überreguliert, dass einem die Lust vergeht. Wenn man keinen BA-Abzug zulassen will, soll man es doch einfach sagen und gut ist. Fände ich sowieso besser. Essen ist halt immer Privatsache. Letztendlich, behaupte ich mal, ist immer irgendwas zu finden, wenn man es denn finden möchte. Und ich rede hier nicht von klassischen Gaststättenbewirtungen - das wäre ja noch einfach - sondern von Auslandssachverhalten oder Bewirtung von Geschäftspartnern im eigenen Hause usw. Ich hänge eher der Frage nach, wie das BMF darauf kommt, dass alle ab Tz. 9 ff. erforderlichen umsatzsteuerlichen Angaben für den ertragsteuerlichen BA-Abzug vorliegen müssten. Mir ist kein BFH-Urteil bekannt, dass dieses Erfordernis begründet. Lediglich BFH vom 18.04.12 (X R 57/09) schreibt vor, dass der Name des Bewirteten auf der Rechnung angegeben sein muss. Aber Steuernummer/UStID des Leistenden, fortlaufende Rechnungsnummer? Woher hat das BMF sein Wissen?
... Mehr anzeigen