Liebe Community, ich mache mir Gedanken über schon jetzt auftretenden Beratungsbedarf hinsichtlich zweier Schwerpunkte und bin an einem Gedankenaustausch interessiert: a) Vorsteuerabzug aus E-Rechnungen ab 2027 Ab 2027 sind Unternehmen >800.000 Umsatz bekanntermaßen verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen und zu übermitteln. Das heißt andererseits aber auch, dass nur aus diesen ordnungsgemäß übermittelten Daten ein Vorsteueranspruch für den Empfänger erwächst. Nun soll es ja noch Mandanten geben, die ihre digitalen (E-) Rechnungsbelege ausdrucken und einer "händischen" Buchhaltung beilegen (nicht fragen, warum). Mir stellt sich jetzt die Frage, wie ich als Berater überhaupt den Vorsteueranspruch bzw. die Ordnungsmäßigkeit der Eingangsrechnung überwachen kann. Wohl eher gar nicht. Hieße das nun, dass quasi zwangsläufig die Buchhaltung digital aufgesetzt werden MUSS? (auf GoBD-konforme Speicherung möchte ich erst gar nicht zu sprechen kommen) Ich meine, es ist ja in gewisser Hinsicht mindestens auch eine haftungsrechtliche Frage gegenüber dem Mandanten, wenn nicht gar eine strafrechtliche Problematik, wenn Vorsteuerbeträge zumindest fahrlässig unrechtmäßig erklärt werden. Wie plant ihr das ab 2027? Stellt ihr grundsätzlich alle Mandate auf digital um? b) Digitale Rechnungsbelege in Kundenportalen Sorgen bereiten mir auch die um sich umgreifenden Kunden-/Rechnungsportale. Gefühlt jedes zweite Unternehmen unterhält ein eigenes Rechnungsportal, wo Eingangsrechnungen manuell abgerufen werden können. Mit Sorge sehe ich kommen, dass zu Unmengen von Zahlungsvorgängen die Eingangsrechnungen in den Buchhaltungen fehlen werden, weil Mandanten permanent vergessen, irgendwelche Kundenportale auf Eingangsrechnungen "abzuklappern", oder sich Handwerker nicht für alle erdenklichen Baumärkte mit irgendwelchen Kunden-/Profi-Karten als B2B-Unternehmer registriert haben. Was empfehlt Ihr Euren Mandanten in Bezug auf Rechnungsportale? Welche Vorgehensweisen haltet Ihr für am wenigsten fehleranfällig? Grüße + schöne Ostern.
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