Die Vorbelegung des Feststellungsdatums mit dem aktuellem Datum in dem Offenlegungsassistenten ist in 99,99% der Fälle falsch und sollte entfernt werden.
und noch eine Ergänzung:
Beim Ablegen des Belegexemplars in der Dokumentenablage kommt dieser ebenfalls unnütze Hinweis:
Wer verschlüsselt Dokumente wie ein Belegexemplar bei der Ablage in der Dokumentenablage?
Hallo StB_,
Ihre Anregungen haben wir aufgenommen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG