Hallo,
gibt es in naher Zukunft eine Möglichkeit über Freizeichnung online sich auch die Offenlegung freigeben zu lassen?
Und auch ein Formular wie z.B. die Vollständigkeitserklärung im Ganzen?
VG
Hallo fruchtzwerg,
in Bezug auf Ihre Anfrage, können wir Ihnen derzeit keine Hoffnungen machen. Anders als die E-Bilanz, kann die Offenlegung aufgrund ihrer technischen Restriktionen leider nicht in die Freizeichnung integriert werden. Hier hoffen wir, dass sich i. R. einer zukünftigen Cloud-Lösung eine Möglichkeit ergeben wird.
In Bezug auf die Freizeichnung von beliebigen Dokumente (hier z. B. die Vollständigkeitserklärung) muss zuvor untersucht werden, ob die Freizeichnung in einen generellen Kontext gestellt und ausgedehnt werden kann. Aktuell dient sie nur der Freizeichnung von Dokumenten, die für die steuerliche Deklaration erforderlich sind. Eine Aussage zur Umsetzung kann somit derzeit nicht getroffen werden.
Viele Grüße aus Nürnberg
Bernhard Frauenknecht
Service Jahresabschluss
DATEV eG