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GWG nach Minderung AHK im Zuge der IAB-Auflösung

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letzte Antwort am 20.11.2023 13:40:16 von Usus
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Stefanie_R
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Hallo zusammen! Nach der Minderung der AHK im Zuge einer IAB-Auflösung fällt ein WG unter die GWG-Grenze. Wie gehe ich programmtechnisch damit um? Gibt es ein DATEV-Dokument dazu?

guenther
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Sie buchen einfach das Wirtschaftsgut auf GWG um, das machen wir auch so bzw. Generalumkehr auf dem bisherigen Anlagekonto und eine neue Buchung auf GWG und im AV m.E. AfA-Art 08.

mfg Thomas Günther
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Usus
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Da wir bei vielen Mandanten die Trennung Handelsrecht und Steuerrecht haben, nehmen wir hier keine Umbuchung in die GWG vor, sondern buchen einfach die AHK-Minderung und lassen der Restwert weiterhin über die Laufzeit abschreiben.

Es besteht dann ja auch noch die Möglichkeit der Sonder-AfA im steuerlichen Bereich zu buchen, welche bei GWG keine Anwendung findet.

Es besteht ja keine zwingende Notwendigkeit, Wirtschaftsgüter, welche unter die GWG-Grenze fallen, als solche zu führen. §6 Abs. 2 EStG ermöglicht ein Wahlrecht.

 

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Stefanie_R
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Ich sollte vielleicht dazu sagen, dass es sich um keinen Bilanzierer handelt und das das Wahlrecht ausgeübt werden soll, da der Gewinn so niedrig wie möglich ausfallen soll.

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guenther
Erfahrener
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Mit der Kürzung der AK bei einem Wirtschaftsgut kann man ja dann bis zu 1.600 EUR netto sofort als GWG abschreiben, in den meisten Fällen ist das auch von Vorteil.

 

Ein Prüfer wollte mir das mal nicht glauben ...

mfg Thomas Günther
sue
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Das funktioniert bei Bilanzierern ganz einfach. (bei EÜR wahrscheinlich genauso)

 

Nach Buchung AHK-Minderung auf dem Ursprungskonto belassen und Afa Nr. 8 = § 6 II EStG GWG-Sofortabschreibung wählen.

 

 

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Usus
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 7
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Bei EÜR kann dieses Vorgehen zum Problem werden, weil dann die Übergabe in die AVEÜR evtl. nicht mehr richtig funktioniert.

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letzte Antwort am 20.11.2023 13:40:16 von Usus
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