Sehr geehrter Herr Lutz, vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen zu diesem Thema. Wie sehen Sie es, wenn ein Unternehmer Software "kauft" --> monatliche Abrechnungen von Adobe oÄ. Die Leistungserbringer sitzen im EU-Ausland oder Drittland. Auf der Rechnung wird 19% USt ausgewiesen und der Leistungserbringer hat eine UStIDNr mit Kürzel "EU". Dann ist dies vermutlich ebenfalls ein dazugehöriger Fall: Leistungsempfänger tritt als Privatperson OHNE UStIdNR auf. Kann man hier Probleme bekommen, sofern man einfach nur keinen Vorsteuer-Abzug geltend macht? Als praxisnahe Lösung würde ich diese Kosten als Aufwand einbuchen ohne Vorsteuer-Abzug geltend zu machen. Ebenfalls wird keine USt abgeführt vom Leistungsempfänger. Oder wie sehen Sie das? Vielen Dank im Voraus!
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