Frage an die Community, Wir haben jetzt schon ein paar Mal bei der Einkommensteuererklärung 2025 mit Anlage V festgestellt, das die Instandhaltungskosten des Jahres 2024 (2024 voll abzugsfähig, nicht verteilt) in der V + V stehen bleiben und entweder überschrieben oder manuell gelöscht werden müssen. Gott sei Dank steht ja das ursprüngliche Rechnungsdatum dabei. Aber es nervt. Bisher wurden diese gelöscht und nur die auf mehrere Jahre verteilten Aufwendungen ins neue Jahr übernommen. Gibt es eine neue Vorgehensweise? Gruß
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