finde die Formularstelle in der Feststellungserklärung nicht. Bisher schon eine Erbengemeinschaft zwischen Mutter 4/6, Tochter 1/6 und Sohn 1/6, jetzt überträgt die Mutter auf den Sohn und die Tochter ihren Anteil an der Erbengemeinschaft welche aus zwei Vermietungsobjekten besteht und behält sich das Nießbrauchrecht vor. Die Mutter scheidet ja somit als Beteiligte aus, bekommt aber weiterhin ihre 4/6 an den Einkünften aufgrund des NIeßbrauchs zugerechnet. Wo in der gesonderten Feststellung ist die Zuordnung des Nießbrauch der Mutter einzutragen.
... Mehr anzeigen