Hallo @Andreas_Schaefer , vielen Dank für die ausführliche Begründung. Sie ist für mich nachvollziehbar, stimmt mich aber nicht glücklich. Denn ich bekomme erst jetzt die ersten Aufforderungen, Fälle mit Stichtagen vor dem 1.11.24 zu bearbeiten (aus 2023 oder 1. Jahreshälfte 2024), so dass für die jeweils neu anzulegenden Fälle in der Kanzlei keine Nacharbeit erforderlich würde. Diese Fälle muss ich jetzt leider alle noch komplett auf Papier abarbeiten. Es mag aber sein, dass es bei bereits in Arbeit befindlichen Fällen zu Nacharbeit kommen kann. Das wäre mit einer Programmhilfe (z.B. "an diesen Punkten müssen Sie ergänzende Angaben vornehmen") sicher auch relativ flott zu erledigen (in der Kanzlei), setzt aber natürlich zusätzliche Programmierungen bez. der Hilfen voraus. Das wäre die Lösung, die ich erwartet bzw. mir gewünscht hätte. Da in 2-3 Jahren die Fälle vor dem 1.11.24 hoffentlich alle erledigt sind, wird sich das also mit der Zeit von allein regeln. So lange liegt aber die Mehrarbeit in den Kanzleien. Schade. Aber ich weiß jetzt, woran ich bin. Es ist natürlich auch misslich, dass zwar eine Elsterfreigabe von der Finanzverwaltung für die Erb/SchenkSt vorhanden ist, nicht aber für die Grundbesitzbewertung, so dass viele Fälle sowieso zweigleisig laufen müssen. Das ist aber ja nicht bei DATEV zu verorten. Gruß, sk
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