Ich habe gesehen, dass die Idee "Belege Online Speicherpreise an marktübliche Kondi... - DATEV-Community - 123522" als umgesetzt markiert wurde, muss jedoch dieser Einschätzung widersprechen. Mit der kommenden Pflicht zur Ausstellung von eRechnungen könnte man zunächst vermuten, dass das Beleggrößenvolumen abnehmen wird, da eine XML-Datei kaum Speicherplatz belegt. Da jedoch viele, einschließlich DATEV, mit ZUGFeRD 2.X arbeiten werden, erwarten wir bald überwiegend PDFs mit farbigen Logos, da jeder ein individuelles Rechnungslayout mit Logo und Briefkopf nutzen möchte. Der Speicherplatzbedarf wird also voraussichtlich sogar größer. Für die ersten 500 MB zahlt der Mandant 3,65 EUR. Die Kanzlei erhält ein eigenes Speichervolumen aufgrund der gebuchten Leistungen wie DMS usw. Wird mehr Speicher als 500 MB benötigt für einen Mandanten, muss das Speichervolumen der Kanzlei für diesen Mandanten aufgebraucht werden. Falls dieses nicht reicht, kostet es 1,00 EUR mehr pro Monat pro angefangenem GB. Zum Vergleich: Im Basispreis von lexoffice sind 10 GB enthalten, sodass keine weiteren Gebühren für den Speicher anfallen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, zukunftsorientiert zu handeln und uns als Ihre besten Handelsvertreter die Vermittlung Ihrer Software zu erleichtern, bitte ich Sie, Ihre Preispolitik zu überdenken. Vielen Dank.
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