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Meine Steuern - Wie umgehen mit Belegen der laufenden FiBu?

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letzte Antwort am 07.08.2024 11:36:02 von noescher
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AlexanderJ
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen,

 

wir stehen kurz vor der kanzleiweiten Einführung von „Meine Steuern“. In kleineren Gruppen haben wir dieses Tool getestet und für gut befunden.

 

Jetzt gibt es jedoch eine offene Frage zur Handhabung innerhalb der Kanzlei:

  • Wie gehen wir mit Belegen um, die für die Einkommensteuererklärung relevant sind, aber bereits unterjährig in der laufenden FiBu gebucht wurden?

 

Viele unserer Mandanten sind Einzelunternehmer (hauptsächlich Landwirte), die nur ein Bankkonto für private und betriebliche Zwecke nutzen und alle Unterlagen gemeinsam mit ihrer laufenden Buchhaltung einreichen. Die für die Einkommensteuer relevanten Positionen werden ohne OPOS-Buchung direkt an die Bankbuchung gehängt und auf die entsprechenden 2000er Konten aufgeteilt.

 

Ein Teil der Führungskräfte schlägt vor, die Belege, die bereits in der laufenden FiBu bearbeitet wurden, nicht in „Meine Steuern“ zu kopieren, da sie dort erneut bearbeitet werden müssten. Im Programm „Einkommensteuer“ werden die Salden der FiBu-Konten einfach an den richtigen Stellen erfasst.

 

Andere Führungskräfte möchten jedoch auch die in der FiBu bearbeiteten Belege in „Meine Steuern“ haben, da man diese Belege innerhalb der Einkommensteuererklärung erwarten und später leichter finden würde. Dies würde zudem die Belegnachreichung vereinfachen.

 

Wie handhabt ihr diese Situation in eurer Kanzlei? Habt ihr ähnliche Probleme?

 

Vielen Dank für eure Unterstützung.

 

Kanzlei-Organisationsbeauftragter
FiBu optimieren? Hier unsere Erfahrungen: DATEV ASR
noescher
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
140 Mal angesehen

Hallo @AlexanderJ 

 

wenn die Mandanten auf digitale Buchführung (=> DUO + meine Steuern) umgestellt sind, ist das unproblematisch.

 

Entweder der Mandant unterscheidet beim Hochladen gleich die Zuordnung und legt die Belege im korrekten Portal ab.

Oder die digitalen Belege werden dann von der Kanzlei in das richtige Portal verschoben.

Gelöst: Belege von unternehmen online in mySteuern schiebe... - DATEV-Community - 316163

 

Dasselbe gilt, wenn die Kanzlei scannt. Ist nur deutlich umständlicher und nicht zu empfehlen.

 

Die privaten Zahlungen müssen zwangsläufig auf Privat gebucht werden.

Wenn der Mandant sich aus Kostengründen dafür entscheidet, kein extra Privatbankkonto zu haben (ginge kostenlos bei diversen Bank), muss der Mandant die Mehrkosten, die in der Buchführung dadurch entstehen, tragen.

 

Wenn Sie meine Steuern einführen, ist diese Idee für Sie wichtig:

Mandantenübertragung mit "Meine Steuern" Archivier... - DATEV-Community - 423059

 

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
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letzte Antwort am 07.08.2024 11:36:02 von noescher
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