Guten Tag,
da im Zuge der Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 auch private Vermieter in der Lage sein müssen E-Rechnungen zu empfangen habe ich ausprobiert ob es möglich ist eine X-Rechnung in Meine Steuern hochzuladen.
Leider scheint dies nicht möglich zu sein.
Daher meine Frage:
Ist hier eine Unterstützung von XML-Dateien geplant oder welche andere Möglichkeit hat der Mandant die Belege sicher aufzubewahren?
Mit freundlichen Grüßen
hihao
Vielleicht soll der Mandant dann aber seine E-Rechnung auf der E-Rechnungsplattform hochladen, die wiederum mit meine Steuern spricht.
ZUGFeRD geht, X-Rechnung geht nicht - geplant? keine Ahnung
Hallo @hihao,
eine X-Rechnung ist ein XML-basiertes semantisches Datenmodell, also eine XML-Datei.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann DATEV Meine Steuern noch keine XML-Dateien verarbeiten.
Es können nur PDF-Dateien mit eingebettetem XML (z. B. Zugferd) nach DATEV Meine Steuern hochgeladen werden.
Die Anforderung ist uns bereits bekannt und eine Umsetzung wird geprüft.
Möglicher Workaround:
Konvertieren Sie die X-Rechnung in PDF; mit eingebettetem XML (E-Rechnung aus X-Rechnung erstellen) kann ein PDF nach DATEV Meine Steuern hochgeladen werden.
Viele Grüße
Stefan Bär | DATEV eG
@Stefan_Bär schrieb:
Möglicher Workaround:
Konvertieren Sie die X-Rechnung in PDF;
Gibt's da eine Anleitung zu? Macht DUO mit XRechnungen nicht das Gleiche? Was sagt die GoBD & Archivierung dazu?
Hallo @Stefan_Bär,
vielen Dank für die Antwort.
hier wäre es wirklich wünschenswert, dass die X-Rechnungen genauso wie in UO hochgeladen und angezeigt werden kann.
Der Workaround ist da denke ich mal je nach Mandant nicht im Sinne des Anwenders.
Es wird schon schwierig genug einigen über 80-jährigen Mandanten zu erklären, dass Sie jetzt eine E-Mail-Adresse brauchen.
Wenn ich Ihnen dann auch noch eine Anleitung geben muss wie Sie die Dateien umzuwandeln haben, damit Sie selber und ich damit hinterher was anfangen können.
Da stelle ich mir einen Upload in Meine Steuern deutlich komfortabler vor.
Viele Grüße
hihao
@metalposaunist schrieb:Was sagt die GoBD & Archivierung dazu?
Nichts, weil die Belege für Einkünfte aus V+V nicht revisionssicher archiviert werden müssen.
Ah, klar @314159 - logisch. Danke! 😅
@314159 schrieb:
@metalposaunist schrieb:Was sagt die GoBD & Archivierung dazu?
Nichts, weil die Belege für Einkünfte aus V+V nicht revisionssicher archiviert werden müssen.
Das ändert sich jetzt aber eventuell, wenn der Entwurf für das BMF-Schreiben zur E-Rechnung so kommen sollte.
Dort heißt es in Rz. 51:
"Der strukturierte Teil einer E-Rechnung ist so aufzubewahren, dass dieser in seiner ursprünglichen Form vorliegt und die Anforderungen an die Unveränderbarkeit erfüllt werden. (...)"
Es wird auch auf die GoBD verwiesen. Speziell Rz. 131 und 133.
In den GoBD heißt es zum Grundsatz der Unveränderbarkeit:
Rz. 58 - Aufzeichnungen dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch darf keine Veränderung vorgenommen werden, die es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden ist.
Rz. 59 - Veränderungen und Löschungen müssen protokolliert werden.
Rz. 60 - Der Nachweis der Durchführung der vorgesehen Kontrollen ist durch die Verfahrensdokumentation zu erbringen.
Ich hoffe ich irre mich und die Erfüllung der "Anforderungen an die Unveränderbarkeit" bedeutet nicht, dass zukünftig für V+V Einkünfte eine Verfahrensdokumentation gepflegt werden muss.
Meine Steuern könnte zur Aufbewahrung der Rechnungen auch nicht genutzt werden, da Veränderungen (m. E.) nicht protokolliert werden. Zumindest werden sie nicht sichtbar festgehalten und nach 30 Tagen gelöscht (Datenschutz-Steckbrief DATEV Meine Steuern - DATEV Hilfe-Center).
Bei V+V Mandanten bin ich mir noch nicht sicher, wie vorgegangen werden soll...