Liebe Community, aufgrund von Rückmeldungen von Mandanten beschäftigen wir uns gerade erneut vertiefend mit der Problematik der E-Rechnung über DATEV Rechnungsschreibung. Bisher haben wir gewöhnlich den Passus verwendet - Rechnungsdatum = Leistungsdatum - wobei dies im Rahmen der E-Rechnungsthematik nunmehr nicht mehr zulässig ist. Gibt es eine Möglichkeit die Rechnungsausgabe zu unterbinden, wenn die Rechnung die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, bspw. wenn vergessen wird das Leistungsdatum manuell einzupflegen? - Gerade als Steuerberater möchten wir unseren Mandanten selbstverständlich keine fehlerhaften Rechnungen übermitteln. Ergänzend möchte ich in diesem Zusammenhang feststellen, dass die Angabe von DATEV im Rahmen der Rechnungsprüfung "Diese E-Rechnung entspricht nicht den Formatvorgaben. Sie ist jedoch gültig nach EN16931 und wird steuerlich anerkannt." schwierig erscheint, da gemäß UStAE die Angabe des Leistungsdatums im strukturierten Datensatz eine Pflichtangabe darstellt (UStAE 14.5 (16) S. 3 und 4). - Sollten hier Erleichterungen bekannt sein, welche sich nicht aus dem UStAE ergeben, bin ich gern bereit dazu zu lernen. Weiterhin stellt sich uns aktuell die Frage, wie "echte" Vorschüsse über DATEV abgerechnet werden können. Die Definition der Rechnung als Vorschussrechnung führt zu einer E-Rechnung, welche unter Code 326 (Abschlagsrechnung für Teilleistung) fakturiert wird. Wir haben mit einigen unserer Mandanten vereinbart, dass bereits unterjährig Abschläge auf den anstehenden Jahresabschluss des jeweiligen Jahres gezahlt werden. Dies entspricht gerade nicht einer Rechnung nach Code 326, sondern würde eher einer Rechnung nach Code 386 (Vorauszahlungsrechnung) entsprechen. Wie lässt sich eine solche Rechnung ausgeben? Vielen Dank im Voraus, Karsten Moewes
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