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Digitaler Einspruch Rechteverwaltung

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letzte Antwort am 26.03.2026 14:36:59 von karstenm
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Methofe
Beginner
Offline Online
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248 Mal angesehen

Wir nutzen bereits den elektronischen Einspruch, allerdings gibt es bezüglich der Rechteverwaltung in Verbindung mit der Rechteverwaltung Online eine Frage:

 

1. Rechteverwaltung Online: Recht Einspruch anzeigen/einreichen 

Methofe_0-1730889981635.png

Wenn ich dieses Recht vergebe mit den jeweiligen Freigaben können die Kollegen sowohl Einsprüche sehen als auch an die Finanzverwaltung übermitteln?

Kann ich hier keine Einschränkungen machen, so das ein Einspruch nur angelegt und  nicht übermittelt werden kann?

 

2. Rechteverwaltung: 

Methofe_1-1730890109792.png

Hier gibt es die Einschränkungen bezüglich des Anlegen, senden etc. Überträgt sich das dann auf die Rechteverwaltung Online?

 

Oder muss man das ganze getrennt von einander sehen?

 

Bin ein wenig ratlos gerade 🙄.

 

Vielen Dank.

 

Dieser Beitrag wurde von Rechteverwaltung nach Steuern und Expertisen verschoben von @Johannes_Maier.

karstenm
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
97 Mal angesehen

Auch wenn diese Frage mittlerweile schon sehr alt ist, würde ich sie gern einmal reaktivieren. 

 

Wir haben in der lokalen Rechteverwaltung bisher auch die Einstellung getroffen, dass lediglich die Berufsträger berechtigt sind Einsprüche und Anpassungsanträge elektronisch zu versenden. Im Hinblick auf die Cloudstrategie stellt sich nunmehr natürlich die Frage wie lässt sich diese Einstellung in der RVO ebenfalls abbilden. 

 

Gibt es hier seitens DATEV bereits Aussagen?

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letzte Antwort am 26.03.2026 14:36:59 von karstenm
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