Wir nutzen bereits den elektronischen Einspruch, allerdings gibt es bezüglich der Rechteverwaltung in Verbindung mit der Rechteverwaltung Online eine Frage:
1. Rechteverwaltung Online: Recht Einspruch anzeigen/einreichen
Wenn ich dieses Recht vergebe mit den jeweiligen Freigaben können die Kollegen sowohl Einsprüche sehen als auch an die Finanzverwaltung übermitteln?
Kann ich hier keine Einschränkungen machen, so das ein Einspruch nur angelegt und nicht übermittelt werden kann?
2. Rechteverwaltung:
Hier gibt es die Einschränkungen bezüglich des Anlegen, senden etc. Überträgt sich das dann auf die Rechteverwaltung Online?
Oder muss man das ganze getrennt von einander sehen?
Bin ein wenig ratlos gerade 🙄.
Vielen Dank.
Dieser Beitrag wurde von Rechteverwaltung nach Steuern und Expertisen verschoben von @Johannes_Maier.
Auch wenn diese Frage mittlerweile schon sehr alt ist, würde ich sie gern einmal reaktivieren.
Wir haben in der lokalen Rechteverwaltung bisher auch die Einstellung getroffen, dass lediglich die Berufsträger berechtigt sind Einsprüche und Anpassungsanträge elektronisch zu versenden. Im Hinblick auf die Cloudstrategie stellt sich nunmehr natürlich die Frage wie lässt sich diese Einstellung in der RVO ebenfalls abbilden.
Gibt es hier seitens DATEV bereits Aussagen?