Hallo SVM01, die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos wird im Programm Kapitalertragsteuer automatisch errechnet und in der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie im Register Angaben zur KSt die Werte aus der KSt-Erklärung des Vorjahres übernehmen, so dass die Summe der Rücklagen in Neutrales Vermögen und Steuerliches Einlagekonto aufgeteilt ausgewiesen wird. Wenn das neutrale Vermögen durch die erste Gewinnausschüttung "verbraucht" ist, wird für die zweite Ausschüttung steuerliches Einlagekonto verwendet und bescheinigt. Diese "Auskehrung der Kapitalrücklage" erfassen Sie ebenso als "normale" Gesellschaftsrechtliche Gewinnausschüttung. Aternativ können Sie im Register Angaben zur KSt die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos (selbst ermittelten Wert, Vorrang) erfassen, dann wird dieser Wert berücksichtigt und keine automatische Berechnung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen Johannes Maier DATEV eG
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