Hallo Herr Mayer, wir konnten den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt intern mit einem Musterbestand nachvollziehen. Bei der Datenweitergabe aus Kanzlei-Rechnungswesen sollten natürlich keine fehlerhaften Positionen „einfach unter den Tisch fallen“, nur weil die ELSTER-Prüfung in diesem Feld keinen negativen Wert zulässt. Aus diesem Grund verfolgen wir das Ziel, die Hinweise und Prüfungen in der Anwendung EÜR Steuern gezielt weiter auszubauen. Dabei soll es künftig nicht mehr nur um klassische ELSTER-Prüfungen gehen, sondern auch um inhaltliche Prüfungen von Werten, die aus Kanzlei-Rechnungswesen übernommen werden. An der Umsetzung solcher Hinweise soll im Laufe dieses Jahres gearbeitet werden. Uns ist dabei bewusst, dass der Wunsch besteht, entsprechende Hinweise bereits direkt beim Buchen in Kanzlei‑Rechnungswesen zu erhalten. Diese Erwartung können wir sehr gut nachvollziehen – gerade bei einfachen Datenübergaben sollte es aus Anwendersicht keine „stillen“ Differenzen geben. Ein Vorziehen der ELSTER‑Prüfungen nach Kanzlei‑Rechnungswesen ist aktuell nicht geplant. Wir haben uns bewusst dafür entschieden, die Meldungen, Prüfungen und Hinweise in EÜR Steuern konsequent weiterzuentwickeln. Vielen Dank für Ihr offenes Feedback – es hilft uns dabei, die Programme zu optimieren. Viele Grüße Sabine Bosch-Frühauf Service Jahresabschluss
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