Hallo,
ich stehe vor einem Problem bei einem Einzelunternehmen, das bilanziert:
Im Jahr 2018 wurde ein IAB gebildet. Dieser wurde mit der Taxonomie 6.1 an das FA übermittelt.
Im Jahr 2023 muss dieser gem. § 7 III EStG rückgängig gemacht werden.
Laut dem Hilfsdokument 1000204 wird dies auch grundsätzlich verständlich beschrieben. Insbesondere soll ich die ursprüngliche Taxonomie beibehalten.
Allerdings endet die Eingabemöglichkeit in der Taxonomie im Drittfolgejahr.
Ich benötige eigentlich das Feld "im Fünftfolgejahr".
Die Sachbearbeiterin beim Finanzamt ist im Urlaub.
Vielen Dank für jeglichen Input!
Hallo @Brandt1,
eine nachträgliche Änderung der Taxonomie 6.1 wurde nicht durchgeführt. Den FAQs auf eSteuer ist zu entnehmen, dass der Wert im E-Bilanz-Datensatz für das Abzugsjahr 2017 mit der Taxonomieposition „im Drittfolgejahr rückgängig gemachte Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Absatz 3 EStG“ erneut zu übermitteln ist.
Viele Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss