Hallo Community, auch uns liegen bis jetzt noch keine Informationen vor, ob und – wenn ja – wie die Corona-Soforthilfe in der Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2020 berücksichtigt werden wird. Auf Basis der aktuell bekannten Fakten haben sich unsere Fachleute mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt und einen Vorschlag erstellt. Die von uns vorgeschlagenen Konten wurden in Ihren Beiträgen teilweise schon erwähnt: Soweit die Corona-Soforthilfe nicht die Voraussetzungen des § 277 Abs. 1 HGB erfüllt, ist sie nicht als Umsatzerlös zu verbuchen. Gemäß der Kurzfakten zum Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.03.2020 veröffentlicht hat, ist diese grundsätzlich ertragsteuerlich als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu behandeln. Dafür stehen Konten aus dem Bereich der sonstigen betrieblichen Erträge zur Verfügung, die sich wie folgt in den Auswertungen und der E-Bilanz niederschlagen: Ausweis 2743 (SKR03)/ 4975-4979 (SKR04) „Investitionszuschüsse (steuerpflichtig)“ 8603 (SKR03)/ 4830-4831 (SKR04) „sonstige betriebliche Erträge“ 2709 (SKR03)/ 4839 (SKR04) „sonstige Erträge unregelmäßig“ 2510-2519 (SKR03) „Sonstige betriebs-fremde Erträge“ BWA-Form 1 Sonstige neutrale Erträge Sonstige betriebliche Erlöse Sonstige neutrale Erträge BWA-Form 43 Sonstige Erlöse Sonstige Erlöse Sonstige Erlöse GuV (erweitert) übrige sonstige betriebliche Erträge übrige sonstige betriebliche Erträge übrige sonstige betriebliche Erträge GuV (groß) Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Erträge GuV (mittelgroß, klein) Rohergebnis Rohergebnis Rohergebnis GuV (kleinst) Sonstige Erträge Sonstige Erträge Sonstige Erträge Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Neutrale Erträge Neutrale Erträge Neutrale Erträge E-Bilanz Zuschüsse und Zulagen Andere sonstige betriebliche Erträge Andere sonstige betriebliche Erträge Die Taxonomie, mit der die E-Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2020 grundsätzlich zu übermitteln ist, ist bereits in 2019 von der Finanzverwaltung freigegeben worden. Über die Berücksichtigung in der Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2020 liegen uns aktuell, wie bereits eingangs erwähnt, keine Informationen vor. Wir werden die weitere Entwicklung beobachten. Viele Grüße aus Nürnberg Sabine Bosch-Frühauf Service Jahresabschluss
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