Hallo, irgendwie war ich der Meinung, dass es "früher" bei einer GbR (EÜR) die Zuwendungen und auch die KapESt automatisch in die GuE übertragen hat, seit letztem Jahr passiert das aber nicht mehr (ich hoffe, meine Erinnerung trügt nicht).
Gebucht habe ich die KapESt wie hier "gefordert" Kapitalertragsteuer auf Gesellschafter aufteilen - DATEV Hilfe-Center Zuwendungen bzw. spenden wie gehabt über das Konto 2383.
Funktioniert die automatische Übergabe in die GuE nur bei Bilanzierenden? Ich mag immer gar nicht so viel manuell erfassen, weil das die Fehlerquote ja doch immer erheblich steigert, weil man auch gern mal eine Änderung vergisst.
Wie bekomme ich bei einer GbR mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung denn Steuerabzugsbeträge und Zuwendungen automatisch in die Feststellungserklärung?
Danke und sonniges Wochenende!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Moosmutzel,
eine automatische Übergabe von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag etc. aus der Gesamthand in die GuE ist nur beim Bilanzierer möglich.
Hintergrund:
Für die Anlage EÜR kann bei Personengesellschaften die Programmverbindung über die DATEV-Cloud-Anwendung DATEV EÜR-Steuern durchgeführt werden. Die Anlage EÜR enthält keine Entnahmen und Einlagen auf Ebene der Gesamthand, daher werden diese Werte nicht übernommen.
Im Anschluss können Sie den Gewinn/Verlust der Gesamthand aus der Anwendung EÜR Steuern in die Feststellungserklärung (GuE) übernehmen. Übernehmen können Sie auch den Saldo aus Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben für jeden Beteiligten. Die auf die Beteiligten bezogenen Felder Entnahmen und Einlagen müssen Sie in der GuE weiterhin von Hand erfassen.
Auch aus Nürnberg sonnige Grüße
Sabine Bosch-Frühauf
Service Jahresabschluss