Liebe Community, wir haben bei einem Mandanten in der Gastrobranche folgendes Thema: MA (geringfügig) hat ein Beschäftigungsverbot erhalten da schwanger. Mandant hat eine Vorausplanung gemacht, so das sie im Jahr unter den 5400,- € bleiben wird. Die letzten 3 Monate wurden also mit div. Zuschlägen immer über 450,- € ausbezahlt (Insgesamt netto 2157,50 €. Sie ist an sich für 10,50 €/Std. und 6 Std. jeden Sonntag angestellt. Somit rechnet Lohn und Gehalt 30 Std. x 10,50 € = 315,- € aus. Mandant sagt das ist falsch, er hat auch selber mit Datev telefoniert: aber bezüglich dem Beschäftigungsverbot hab ich mit Datev gesprochen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das Programm falsch ist, seit 2018 bin ich laut Datev Archiv auch schon der 10. der dies anmerkt. Die Dame im Service meinte es muss nun eine Durchschnittsberechnung gemacht werden, die Lohnart 3340 kopiert werden in eine neue Lohnart und ein Faktorschlüssel, und nicht der Stundenlohn, verwendet werden. Irgendwas von Durchschnittsspeicher hat die Dame auch noch gesagt. Kennt jemand dieses Thema ?
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