Hallo zusammen, ich habe eine interessante Konstellation und brauche einen Rat: Wir haben einen Grenzgänger (wohnhaft in Frankreich, Arbeitsort in Deutschland), der zum Jubiläum einen Gutschein in Höhe von 200 Euro bekommen hat. Dieser Arbeitnehmer zahlt die Steuer in Frankreich, ist aber teilweise SV-pflichtig (AV-Beiträge). Alle Abgaben für diesen Gutschein sollten übernommen werden. Bei den regulären Arbeitnehmern nehme ich die Lohnart #2770, pausch.LSt, sv-pfl. mit den Folgelohnarten #2780 und #2790 sowie #9011. Aber in diesem Fall werden ja keine Lohnsteuer abgeführt, oder irre ich mich? Wie könnte ich diesen Fall (Sachzuwendung, lst-frei, teilweise sv-pflichtig) abwickeln? Könnte ich irgendeine Lohnart entsprechend anpassen? Vielen lieben Dank im Voraus an alle!
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