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E-Mail Korrespondenz Mandant funktioniert bei Einsprüchen nicht

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letzte Antwort am 18.08.2025 09:42:29 von TanjaVo
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TanjaVo
Beginner
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Hallo zusammen,

 

da wir gerade dabei sind, alles digitaler umzustellen, haben wir bei vielen Mandanten mittlerweile eine E-Mail-Adresse als Korrespondenzadresse hinterlegt. Dadurch soll bei der Erstellung von Anschreiben und Rechnungen gewährleistet sein, dass diese auch per Mail und nicht per Post verschickt werden. Dafür haben wir in den Stammdaten zwei/ drei gültige Adressen angelegt, z.B.: 

TanjaVo_1-1755247365401.png

 

Hier haben wir jetzt aber immer das Problem, dass bei Erstellung der Einsprüche über Datev die Korrespondenzadresse benutzt wird und Datev dann die Meldung gibt, dass eine Postleitzahl und ein Ort angegeben werden müssen. Hier sind wir uns nicht sicher, was die beste Lösung ist, um das Problem zu lösen/ zu umgehen. Ich hatte gehofft, dass man irgendwo in den Einstellungen angeben kann, dass das Programm bei Einsprüchen nur die Hauptstraßenadresse benutzt, hierzu konnte ich aber auch nichts finden.

 

Momentan lösen wir es so, dass man vor einem Einspruch alle Häkchen bei der Hauptstraßenadresse ankreuzt und es danach wieder umstellt. Das ist einerseits lästig, andererseits wird es manchmal vergessen, die Kreuzchen wieder umzuändern.

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand hierbei helfen könnte. Vielen Dank schonmal im Voraus!

 

Mit freundlichen Grüßen

Tanja Vorreier

 

 

 

s_seibold
Fortgeschrittener
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Ich verstehe nicht, weshalb die E-Mail-Adresse im Adressfeld aufgeführt sein soll. Das wäre ja so, wie wenn Sie bisher den Zusatz "Deutsche Post", "BW Post", etc. in das Adressfeld geschrieben hätten.  

Sonja Seibold, Steuerberaterin - Systemischer Coach
Leinfelden-Echterdingen - Telefon 0711 7941380 - info@sonjaseibold.de
TanjaVo
Beginner
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Nachricht 3 von 5
78 Mal angesehen

Bei uns werden Anschreiben erstellt, in denen die Adresse automatisch eingefügt wird. Wenn wir dann Postausgang machen, sieht man entweder eine Anschrift mir Straße und Ort (wird ausgedruckt und zugeschickt) oder eben die E-Mail-Adresse, damit man dann aus dem Register "zu Postausgang" direkt die E-Mail senden kann. Stände dort nichts bezüglich der E-Mail würde es ja einfach wieder ausgedruckt und verschickt werden. Und wenn ich die E-Mail-Adresse einfach gar nicht aufführe, würde Datev dann doch auch trotzdem meckern, da Straße und Ort immer noch leer sind. Wenn Sie da ein besseres Vorgehen haben, würde ich mich auf eine Erläuterung freuen.

 

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s_seibold
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 5
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Da ich ausschließlich digital arbeite, stellt sich bei mir die Frage nicht. Jeder Brief geht per verschlüsselter E-Mail an den Mandanten. Nur Rentner/innen 70+ bilden eine Ausnahme und erhalten Ihre Briefe noch in Papier.

 

In Ihrem Fall könnten Sie den Ablage-Knigge derart gestalten, dass normale Post-Briefe mit BaM abgelegt werden und Briefe per E-Mail mit eBaM.

 

Sonja Seibold, Steuerberaterin - Systemischer Coach
Leinfelden-Echterdingen - Telefon 0711 7941380 - info@sonjaseibold.de
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TanjaVo
Beginner
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Danke für den Hinweis, könnten Sie mir kurz erläutern, wofür "BaM"/ "eBaM" steht? Ich finde gerade auf Anhieb keinen passenden Platzhalter.

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letzte Antwort am 18.08.2025 09:42:29 von TanjaVo
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