Hallo @Aydan_Atilgan vielen Dank für die Wortmeldung. Als DATEV sollten Sie überlegen auf die Finanzverwaltung einzuwirken, diese Einschränkungen aufzuheben. Ebenso wie die Belegbeschränkungen bei der Belegnachreichung. Diese Einschränkungen laufen dem Willen der Digitalisierung zuwider. Es gibt ausreichen viele Fälle, in denen solche Einschränkungen das System unbrauchbar werden lassen. In meinem letzten Fall hatte der Mandant eine Krebserkrankung und war mit der schulmedizinischen Behandlung durch, mit der Folge das sehr viele Belege im Beriech der agB angefallen sind. Soll nun für jeden Belege eine eigene Einzelerfassung angelegt werden, oder alle summiert in einem Feld erfasst werden? Die von Ihnen zitierte Hilfeseite wurde vermutlich schnell hingeklatscht, da dort zuletzt aktualisiert 30.05.2025 steht. Der Hinweis unter 3. Abhilfe ist daneben. Es sollte keine Trennung des Belegs mit dem Erfassungsfeld erfolgen, sondern lediglich die beim Belege RABE auf NEIN gestellt werden. Das reicht. Leider schon mehrfach getestet. Der Vorschlag zur Abhilfe zeigt sehr deutlich auf, wie weit die DATEV mittlerweile von der Vorstellung wie die Programme genutzt werden entfernt ist. Es zeigt die steigende Entfremdung der DATEV zu ihren Genossen. Dazu würde eine Trennung von Belegen das System von Meine Steuern unterlaufen. Entweder ich erstelle die Steuererklärungen unter Zuhilfenahme von Meine Steuern, dann muss aber in JEDEM FALL der Belege verknüpft bleiben und wenn Probleme irgendeiner Art entstehen müssen diese Probleme anderweitig gelöst werden. Aber nicht durch das Trennen der Belege vom Erfassungsfeld. Ansonsten leistet die DATEV bei Meine Steuern gute Arbeit. Meine Steuern hat das Erstellen von Einkommensteuererklärungen bei ums in Büro revolutioniert. Beheben Sie bitte die Mankos mit RABE und Belegnachreichung und öffnen Meine Steuern für sämtliche Steuerprogramme der DATEV. BITTE BITTE BITTE EDIT: Auch wenn die Finanzverwaltung behindernde Vorgaben bei RABE und NACHTIGAL macht, so sollte DATEV doch bitte Mittel und Weg programmieren, um diese einschränkenden Vorgaben zu umgehen. Z.B. kann bei RABE die Beleggrenze von 20 durch ein automatisches oder manuelles zusammenfassen der Belege umgangen werden. Ebenso können bei der Belegnachreichung automatische Verkleinerungen und auch das o.g. Zusammenfassen helfen die Einschränkungen zu umgehen. Wenn schon zwangsweise solche Grenzen gesteckt werden, sollte im Sinne eines effizienten Abarbeitens diese umgangen werden können.
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