Die KI macht "Buchhaltung" obsolet, die bucht schneller und besser als wir. Automatisierung ersetzt Teilschritte, aber nicht die kaufmännische Verantwortung. Buchführung besteht aus rechtlicher Subsumtion (Einstufung nach EStG, UStG, HGB), Ermessensentscheidungen, Periodenabgrenzung, steuerlichen Wahlrechten, usw. Kein KI-System übernimmt Verantwortung nach GoBD, AO oder HGB. Es gibt keine GoBD-Zulassung von KI-basierten Verbuchungsentscheidungen. KI ist ein Werkzeug, kein Verantwortlicher. Klar, Sie können nicht mehr dem fehlenden 3,50 EUR nachlaufen und es kann auch sein, dass mal 30 Eur auf einem falschen Konto landen. Damit können Sie heute dem Mandanten noch auf den Keks gehen, morgen wird das einfach unter den Tisch fallen. Wenn das die Arbeitsweise ist, würde ich mal überprüfen ob in den Buchhaltungen am Ende des Jahres der Banksaldo stimmt. Wahr ist: KI interpretiert Belege, erkennt Muster, ordnet vor. Aber: KI kennt die betriebliche Realität nicht (Vertragsverhältnisse, Sonderfälle, interne Vorgaben, Gesellschafterbeschlüsse, Darlehensverträge).KI macht Fehler, die eine Fachkraft sofort sehen würde, aber ein System nicht. KI kann nicht erkennen, ob ein Beleg nicht hätte verarbeitet werden dürfen (z. B. private Ausgaben, fehlende Leistungsbeschreibungen, verdeckte Ausschüttungen, § 15a UStG-Relevanz, Reihengeschäfte, Reverse-Charge-Fehler). Fehlerquellen verschieben sich: Weniger Tippfehler, mehr inhaltliche Fehlbuchungen mit echten Konsequenzen. Wer sagt „Fehler bis 30 EUR ignorieren wir“, verletzt Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, riskiert Haftung. Auch KI-Buchungen müssen richtig sein. Die Überprüfung auf Richtigkeit wird kein wesentlicher Zeitgewinn sein gegenüber der halbautomatischen UO OCR Erkennung. Meiner Meinung stellt dies eine faktisch unzutreffende und gefährliche Ansicht dar. Jo, darauf freue ich mich. Meine Aufgabe ist es nämlich nicht, jeden Cent zu suchen, sondern dafür zu sorgen, dass der Mandant im Wesentlichen korrekte Informationen hat, um Entscheidungen zu treffen. doch, aber nicht im Sinne von Kontrolle, sondern im Sinne von Verantwortung. Die Pflicht lautet: Vollständigkeit, Richtigkeit, Nachprüfbarkeit, GoBD-Konformität, Steuerschäden verhindern, richtige Steuererklärungen abgeben (§§ 85 AO ff.) Und glauben Sie ernsthaft, dass das bei Addison, Agenda oder anderen Marktteilnehmern anders laufen wird? Nein, aber deswegen sind wir (noch) bei DATEV. Kommen Sie mal im Jetzt an und finden sich damit ab, dass sich unser Beruf massiv verändern wird. Die Behauptung, Buchführung sei 2025 wegen KI „obsolet“, ist fachlich unzutreffend. KI unterstützt bei der Vorverarbeitung, aber sie ersetzt keine rechtliche Subsumtion, keine steuerlichen Wahlrechte, keine GoBD-Pflichten und übernimmt keine Haftung. Buchführung ist nicht das Tippen von Belegen, sondern die korrekte Abbildung von wirtschaftlichen Vorgängen. Genau diese Verantwortung bleibt bestehen — und gewinnt an Bedeutung. Automatisierung verschiebt den Schwerpunkt, aber eliminiert den Beruf nicht.
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