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Datev Abschaffung von Kanzlei Rechnungswesen?

134
letzte Antwort gestern 22:41:22 von zieglerconsult
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andreashofmeister
Überflieger
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@MBlum09  schrieb:

Ihr meint das Video: https://vp.datev.de/connector/video/51932 oder?


War es denn nun dieses Filmchen, was auf dem "Jour fix" gezeigt wurde.....?

 

@glasi , oder ein anderes?

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Steuerberater_DO
Aufsteiger
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Nachricht 122 von 135
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Gut, dass Sie es erwähnen.

 

Haben Sie sich mit den neuen Bp-Verfahren mal auseinandergesetzt? Der Betriebsprüfer jagt die Daten in sein Programm und bekommt KI-gestützt das raus, was er sich anzusehen hat.

 

Und nochmal: Natürlich werden monatliche Buchhaltungen nachgearbeitet. Aber eben nicht mit Kleinstbeträgen, sondern auf Basis von BWA, USt-VA, der Abschlussüberwachung und OP-Listen.

olafbietz
Meister
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Nachricht 123 von 135
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@Steuerberater_DO  schrieb:

 

Und nochmal: Natürlich werden monatliche Buchhaltungen nachgearbeitet. Aber eben nicht mit Kleinstbeträgen, sondern auf Basis von BWA, USt-VA, der Abschlussüberwachung und OP-Listen.


Schön.

 

Und wie machen es Ihre Mitarbeitenden die Nachbearbeitung dann zukünftig ohne die gewohnte Buchungszeile?

Wie machen sie die Abgrenzungsbuchungen, die für eine Qualitätsbuchhaltung unerlässlich sind?

 

Mit unzähligen Mausklicks?

 

Das dürfte reichlich ineffizient werden. 

Mit den Kollaborationslösungen der DATEV kann man wunderbar mit dem Mandanten kollabieren.
doro
Aufsteiger
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Nachricht 124 von 135
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Vom Jour fix hatte ich geschrieben:

 

Nein, uns wurde kein Filmchen gezeigt. Aber die Aussagen bezogen sich sicherlich darauf!

 

Ganz ehrlich? Ich finde es ja schon witzig, das Filmchen 😂

 

Der Mitarbeiter hat einen coolen Job! Erst mal eine Beleganfrage schreiben, die die KI auch hinkriegen sollte, dann die weiteren Aufgaben checken und nach dem erfolgreichen Vormittag erst mal einen Kaffee holen. MEGA!

 

Toller Job! 😀

edmund_rehm
Einsteiger
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Nachricht 125 von 135
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So toll die KI auch ist, bitte die natürliche Intelligenz nicht ausschalten. Das ist wie mit dem Navi, wer landet schon gern in der Isar?

zieglerconsult
Fortgeschrittener
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Nachricht 126 von 135
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Die KI macht "Buchhaltung" obsolet, die bucht schneller und besser als wir. 

 

Automatisierung ersetzt Teilschritte, aber nicht die kaufmännische Verantwortung. Buchführung besteht aus rechtlicher Subsumtion (Einstufung nach EStG, UStG, HGB), Ermessensentscheidungen, Periodenabgrenzung, steuerlichen Wahlrechten, usw. Kein KI-System übernimmt Verantwortung nach GoBD, AO oder HGBEs gibt keine GoBD-Zulassung von KI-basierten Verbuchungsentscheidungen. KI ist ein Werkzeug, kein Verantwortlicher.

Klar, Sie können nicht mehr dem fehlenden 3,50 EUR nachlaufen und es kann auch sein, dass mal 30 Eur auf einem falschen Konto landen. Damit können Sie heute dem Mandanten noch auf den Keks gehen, morgen wird das einfach unter den Tisch fallen.

 

Wenn das die Arbeitsweise ist, würde ich mal überprüfen ob in den Buchhaltungen am Ende des Jahres der Banksaldo stimmt.

 

Wahr ist: KI interpretiert Belege, erkennt Muster, ordnet vor. Aber: KI kennt die betriebliche Realität nicht (Vertragsverhältnisse, Sonderfälle, interne Vorgaben, Gesellschafterbeschlüsse, Darlehensverträge).KI macht Fehler, die eine Fachkraft sofort sehen würde, aber ein System nicht. KI kann nicht erkennen, ob ein Beleg nicht hätte verarbeitet werden dürfen (z. B. private Ausgaben, fehlende Leistungsbeschreibungen, verdeckte Ausschüttungen, § 15a UStG-Relevanz, Reihengeschäfte, Reverse-Charge-Fehler). Fehlerquellen verschieben sich: Weniger Tippfehler, mehr inhaltliche Fehlbuchungen mit echten Konsequenzen. Wer sagt „Fehler bis 30 EUR ignorieren wir“, verletzt Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, riskiert Haftung.

Auch KI-Buchungen müssen richtig sein. Die Überprüfung auf Richtigkeit wird kein wesentlicher Zeitgewinn sein gegenüber der halbautomatischen UO OCR Erkennung. Meiner Meinung stellt dies eine faktisch unzutreffende und gefährliche Ansicht dar. 

 

Jo, darauf freue ich mich. Meine Aufgabe ist es nämlich nicht, jeden Cent zu suchen, sondern dafür zu sorgen, dass der Mandant im Wesentlichen korrekte Informationen hat, um Entscheidungen zu treffen.

 

doch, aber nicht im Sinne von Kontrolle, sondern im Sinne von Verantwortung. Die Pflicht lautet: Vollständigkeit,

Richtigkeit, Nachprüfbarkeit, GoBD-Konformität, Steuerschäden verhindern, richtige Steuererklärungen abgeben
(§§ 85 AO ff.)

 

Und glauben Sie ernsthaft, dass das bei Addison, Agenda oder anderen Marktteilnehmern anders laufen wird?

Nein, aber deswegen sind wir (noch) bei DATEV.

 


Kommen Sie mal im Jetzt an und finden sich damit ab, dass sich unser Beruf massiv verändern wird.


Die Behauptung, Buchführung sei 2025 wegen KI „obsolet“, ist fachlich unzutreffend. KI unterstützt bei der Vorverarbeitung, aber sie ersetzt keine rechtliche Subsumtion, keine steuerlichen Wahlrechte, keine GoBD-Pflichten und übernimmt keine Haftung. Buchführung ist nicht das Tippen von Belegen, sondern die korrekte Abbildung von wirtschaftlichen Vorgängen. Genau diese Verantwortung bleibt bestehen — und gewinnt an Bedeutung.
Automatisierung verschiebt den Schwerpunkt, aber eliminiert den Beruf nicht.


 

zieglerconsult
Fortgeschrittener
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Nachricht 127 von 135
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@Steuerberater_DO  schrieb:

Mit der E-Rechnung sind diese Dinge Geschichte. Dann muss die KI sich nicht mehr auf OCR verlassen, sondern hat strukturierte Daten zur Verarbeitung zur Verfügung.


Die E-Rechnung verändert viel, aber sie macht die Buchführung keineswegs „obsolet“.
Strukturierte Daten bedeuten zunächst nur, dass Belegdaten in einem genormten Format vorliegen — aber strukturierte Syntax ersetzt keine steuerliche Semantik. Auch in einer vollständig digitalisierten Umgebung bleiben zentrale fachliche Themen bestehen, die keine KI der Welt allein aus einem XML-Datensatz korrekt beurteilen kann. Strukturierte Felder sagen nichts über die tatsächliche steuerliche Einordnung aus — und gerade diese Einordnung ist der Kern unseres Berufsbildes. So lösen E-Rechnungen zum Beispiel keine Abgrenzungs-, Bewertungs- und Einordnungstatbestände. Genau dort beginnt menschliche Fachlichkeit überhaupt erst.
Die KI weiß nicht automatisch, welche Sachverhalte vorliegen, wie sie rechtlich zu behandeln sind oder in welchem Kontext der Mandant wirtschaftlich handelt.

 

 

zieglerconsult
Fortgeschrittener
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Nachricht 128 von 135
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Der Mitarbeiter hat einen coolen Job! Erst mal eine Beleganfrage schreiben, die die KI auch hinkriegen sollte, dann die weiteren Aufgaben checken und nach dem erfolgreichen Vormittag erst mal einen Kaffee holen. MEGA!

 

Ja, da meint man fast, jeder sollte in einem Steuerbüro anfangen - ist wie Wellness Oase hier.

 

Die Wahrheit: Unsere Mitarbeiter arbeiten wie die Tiere. Wir sind stolz auf unsere Leute und darauf, was sie unter diesen Bedingungen tagtäglich „wegackern“. Wenn es inzwischen schon eine Leistung ist, sich nach einem mehrminütigen Anmelde- und Fenster-Wirrwarr überhaupt vom Auftrag in die Buchführung durchzuklicken, um es dann zu schaffen, dem Mandanten eine einzige Anfrage zu senden – und das war’s dann für den Vormittag: Dann sind wir verloren. Da hilft nur Kaffee. Insofern bin ich fast jetzt dankbar für diese Werbefilmchen, in denen ein Produkt mit „bis zu 100 %“ Verbesserung angepriesen wird. Es könnten genauso gut 5 % sein – „bis zu 100 %“ passt ja immer.

 

Man sieht sehr deutlich, dass die DATEV den Blick für die tatsächliche Arbeit in einer Steuerkanzlei verloren hat.

zieglerconsult
Fortgeschrittener
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Nachricht 129 von 135
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@hexhex  schrieb:

@Steuerberater_DO 

 

....Den kleinen Handwerker, der monatlich schauen muss, dass er über die Runden kommt, und für den Zahlen ein Graus sind....?

 

Das würde ich gerne noch einmal aufgreifen. In der Vorstellung wurde uns heute auch eröffnet, dass es zwingende Voraussetzung sein wird, dass der Mandant oder die Kanzlei das „Framework“ von UO verwendet. Es wird keine Stand-Alone-Version des Produkts Rechnungswesen mehr geben. Rechnungswesen wird künftig immer an den Automatisierungs-Service gekoppelt sein. Das bedeutet ein erhebliches organisatorisches Umdenken.

Natürlich ist klar: Die E-Rechnung kommt, das ist gesetzlich gesetzt. Aber es existieren weiterhin Kleinbetragsrechnungen, Quittungen, Kassenbons usw., die physisch übergeben werden und keine E-Rechnung darstellen. Das heißt: Wir werden – wie bisher – einen Mix aus verschiedenen Belegformen haben. Und der kleine Handwerker, der im Baumarkt eine Quittung bekommt, möchte diese weiterhin einfach abgeben. Genau hier entsteht ein Problem: Wir werden eine Art „Hilfsstelle“ oder manuelle Vorverarbeitungsstelle brauchen, die solche Belege digitalisiert und in das Framework überführt.

 

Hinzu kommt: Es wird zwangsläufig zu Kündigungen kleinerer Mandate kommen, die nicht die technische Kompetenz oder die technische Infrastruktur besitzen, um beleglose Prozesse zu nutzen. Diese Mandanten werden die neuen Anforderungen nicht erfüllen können, weil der Prozess nicht mehr optional, sondern zwingend wird.

 

Der Wegfall einer Stand-Alone-Lösung bedeutet, dass Kanzleien keine alternative Arbeitsweise mehr wählen können, selbst wenn ihre Mandanten strukturell oder altersbedingt nicht digital arbeiten können. Wenn man die breite Massen sieht -> Was früher der Mandant erledigen konnte (Belege vorsortieren, einfache Quittungen abgeben), landet nun in der Kanzlei. Die Automatisierung greift bei physischen Belegen eben nicht – somit entsteht Mehrarbeit statt Entlastung. Kleine Gewerbetreibende, Vermieter oder technisch unversierte Personen werden die Prozesse nicht erfüllen können. Entweder: die Kanzlei übernimmt die Vorarbeit (Mehrkosten), die Mandate müssen gekündigt werden, oder es entsteht Frust auf beiden Seiten.

 

Die Aussage, viele Kanzleien würden „gerne wieder bei null anfangen“, wirkt realitätsfern. Der überwiegende Teil der Kanzleien arbeitet am Limit. Eine zusätzliche organisatorische Revolution, kombiniert mit Zwangstools, passt nicht zu den Versprechen von Stabilität und Verlässlichkeit.

 

Digitalisierung funktioniert nur, wenn sie anschlussfähig ist. Ein Zwangssystem ohne Rücksicht auf Mandantenstruktur führt: zu Überforderung bestimmter Mandanten, zu einem Anstieg manueller Arbeit an anderer Stelle, und letztlich zu einer Reduzierung der Mandatsvielfalt. Automatisierung ist sinnvoll, aber sie muss adaptiv sein, nicht exklusiv. Ein Produkt wie Rechnungswesen darf nicht so konzipiert werden, dass es nur noch im Vollautomatisierungsmodus funktioniert – sonst entfällt die Grundlage für die Betreuung breiter Mandantenschichten.

zieglerconsult
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@olafbietz  schrieb:

Vielleicht sollten wir alle zusammenlegen und ein "IRGENDWER Kanzlei Rechnungswesen" entwickeln lassen, bevor das Original von seinem Erschaffer vernichtet wird. 


Vielleicht wird es ja OpenSource, wenn es keiner mehr will. Ich wäre dabei. 

zieglerconsult
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@andreashofmeister  schrieb:

@Neu_hier nur weil DATEV irgendein "Jour fix" veranstaltet hat, sollte man nicht gleich Panik bekommen.

 

Wie gesagt, DATEV haut immer gern einen raus, was solche Szenarien angeht...

 

Und nochmals: LOON sollte schon lange realisiert sein. 


Leider hatte ich den Eindruck dass das heute schon recht konkret gewesen ist. Auf meine Frage hin, wie die RoadMap ist sagte der Kundenverantwortliche dass die jetzt bekannten Termine Lohn 2027 und ReWe 2027 Herbst wohl "unterboten" werden könnten. Ich hoffe er lügt. 

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moeller
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Also wir brauchen auf jeden Fall eine leistungsstärkere Kaffeemaschine.

 

lt. Präsentationsvideo der DATEV trinkt der Mitarbeiter einen Kaffee, loggt sich online ein, macht zwei Klicks und ist fertig. Danach gabs wieder Kaffee.

zieglerconsult
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Ich glaube, dass wenn diese Sache so kommt man eher auf die Flasche mit den hohen Prozenten zurückgreifen sollte. Die könnte man in dem Schrank aufbewahren in dem früher die Ordner mit den Buchhaltungen des Mandanten standen. Erstens weil es anders kaum zu ertragen sein wird und auf der anderen Seite bekommt man man nirgends mehr Prozente für seine Investition. Prost Mahlzeit. 

martinkolberg
Meister
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Nachricht 134 von 135
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Natürlich ist klar: Die E-Rechnung kommt, das ist gesetzlich gesetzt. Aber es existieren weiterhin Kleinbetragsrechnungen, Quittungen, Kassenbons usw., die physisch übergeben werden und keine E-Rechnung darstellen. Das heißt: Wir werden – wie bisher – einen Mix aus verschiedenen Belegformen haben. Und der kleine Handwerker, der im Baumarkt eine Quittung bekommt, möchte diese weiterhin einfach abgeben. Genau hier entsteht ein Problem.

Ich habe Mandanten soweit, daß sie jeden Edeka- Beleg scannen und diese Ausgaben sogar in iherer Kassen- Software erfassen.

Probleme:

- Die DATEV- KI hat extreme Probleme, diese Belege zu erkennen -> Manuelles Erfassen
- Im Kassen- Export sind die Beträge enthalten und auf "Betriebsbedarf, ohne VST" gebucht
  -> Manuell auf die Kreditoren verteilen.

Dann gibt es diverse Belege, die per EC- Karte bezahlt wurden. 
Kriterium: Belegdatum & Betrag. Leider schafft die Bank- KI aktuell keinerlei Zuordnung.
Wie soll sie auch, denn sie orakelt zu einem Zeitpunkt, wo die Belege noch nicht gebucht sind.

Ich denke, hier muß programmtechnisch der Workflow optimiert werden:
1. Die Belege werden gebucht
2. Dann erst versucht die Bank- KI die Zahlungen zu buchen.

Wie soll das in einer UO gleichen Oberflüche performant zu buchen sein?


 

zieglerconsult
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Man hat fast den Eindruck, dass all diese Prozesse künftig erstmal „still“ im Hintergrund laufen sollen – egal, ob sie funktionieren oder nicht. Am Ende sitzt wieder die Kanzlei davor und darf die ganzen KI-Fehler korrigieren. Wir schauen alles doppelt und dreifach durch, gleichen ab, ordnen zu, korrigieren, buchen um … und das soll dann die neue Form von Buchhaltung sein?

 

Faktisch werden wir zu reinen Datenerfassern degradiert. Die KI rät vor sich hin, wir dürfen aufräumen. Das hat nichts mit echter Automation zu tun, sondern mit Dressurarbeit: Affe klickt, Affe kontrolliert, Affe korrigiert. Und das in einem System, das uns gleichzeitig erzählt, wie revolutionär effizient alles wird.

 

Wenn diese Workflows nicht logisch aufgebaut sind – erst Beleg, dann Zahlung, nicht umgekehrt – werden wir uns in Zukunft noch viel mehr mit Fehlzuordnungen, Dubletten und „Zahlung kann keinem Beleg zugeordnet werden“-Meldungen beschäftigen. Und das ist eben nicht das, was man einer Kanzlei als Entlastung verkaufen kann.

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letzte Antwort gestern 22:41:22 von zieglerconsult
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